Die kulturellen Schaffensprozesse haben eine Publikation, Ausstellung, Veranstaltung oder Ähnliches zum Ziel, die für den Kanton Bern von Bedeutung ist.
Wer wird gefördert
Kulturschaffende mit Bezug zum Kanton Bern, die ein kontinuierliches und engagiertes Schaffen nachweisen können und die Berner Kulturszene mitprägen
Wie wird gefördert
- Einmaliger Beitrag an den Schaffensprozess: Auszahlung nach Vorlage einer schriftlichen Durchführungsbestätigung
- Beitrag Kanton: maximal 50 % der öffentlichen Beiträge
- Laufende Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal
Was wird vorausgesetzt
Dem Gesuch sind eine Projektskizze, ein Zeitplan und eine Aufstellung der benötigten Mittel beizulegen. Die finanzielle Beteiligung der Wohn-, Standort- oder Durchführungsgemeinde (Kanton Bern) wird vorausgesetzt. Zudem:
- Klarer Bezug zum Kanton Bern
- Professioneller Standard
- Nachgewiesener Finanzbedarf
- Fristgerechte Gesuchseingabe
- Vollständige Unterlagen (Kopien aller Entscheide anderer öffentlicher Förderstellen können später nachgereicht werden)