Unterstützt werden Produktionen von freischaffend und interdisziplinär tätigen Gruppen im Kanton Bern, die ein kontinuierliches und künstlerisch engagiertes Schaffen nachweisen können und die Berner Szene mitprägen.
Relevant für einen Beitrag ist eine möglichst breite Auswertung der unterstützten Produktion. Das Produktionsbudget schliesst die Premiere und die erste Aufführungsserie ein.
Wer wird gefördert
Kulturschaffende mit ausgewiesener Szenenpräsenz
Wie wird gefördert
- Einmaliger Produktionsbeitrag: Auszahlung nach Vorlage einer schriftlichen Durchführungsbestätigung
- Beitrag Kanton: maximal 50 % der öffentlichen Beiträge
- Laufende Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal
Was wird vorausgesetzt
Dem Gesuch sind ein Nachweis der geplanten Vorstellungen (Spielstättenbestätigung) und ein Tourneeplan beizulegen. Die finanzielle Beteiligung der Wohn-, Standort- oder Durchführungsgemeinde (Kanton Bern) wird vorausgesetzt. Zudem:
- Klarer Bezug zum Kanton Bern
- Professioneller Standard
- Nachgewiesener Finanzbedarf
- Fristgerechte Gesuchseingabe
- Vollständige Unterlagen (Kopien aller Entscheide anderer öffentlicher Förderstellen können später nachgereicht werden)
Was wird nicht unterstützt
Gewinnorientierte Projekte mit geringem künstlerischen Risiko