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Spartenübergreifende Förderung – Sonderausstellungen mit internationaler Bedeutung und Ausstrahlung

Der Kanton Bern fördert besondere Ausstellungsprojekte mit internationaler Bedeutung und Ausstrahlung. Unterstützt werden können Ausstellungsprojekte mit kunst- oder kulturhistorischer Ausrichtung, die im Kanton Bern stattfinden. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten werden jährlich ein bis zwei Vorhaben unterstützt.

Wer wird gefördert

Bedeutende Kulturinstitutionen des Kantons Bern

Wie wird gefördert

  • Einmaliger Projektbeitrag: die Auszahlung erfolgt in zwei Raten
  • Beitrag Kanton: maximal 50 % der anrechenbaren Kosten sowie maximal CHF 500'000
  • Der Beitrag des Kantons richtet sich nach den ausserordentlichen Aufwänden für Versicherungen, Gebühren, Transport und Logistik, Honorare für das Gastkuratorium und Werbung.

Was wird vorausgesetzt

Gesuche um Beiträge an Sonderausstellungen sind jeweils bis am 30. Juni beim Amt für Kultur via elektronisches Gesuchsportal (unter Weitere Projekte) einzureichen. Zudem:

  • Fixer Standort der Kulturinstitution liegt im Kanton Bern
  • Professioneller Standard / professionelle Struktur
  • Nachgewiesener Finanzbedarf
  • Fristgerechte Gesuchseingabe
  • Vollständige Unterlagen

Spezifische Kriterien:

  • Themenrelevanz: Die Ausstellung behandelt ein international attraktives Thema, das für ein breites Publikum relevant ist.
  • Publikumsanspruch: Erwartet wird ein erheblich grösseres Publikumsaufkommen als bei einer regulären Ausstellung.
  • Einzigartigkeit: Präsentation von hochrangigen Objekten, die in der Schweiz Seltenheitswert haben.
  • Nachhaltigkeit: Die Erkenntnisse aus der Themenbearbeitung bleiben auch nach Abschluss des Projektes erhalten.

 

Was wird nicht unterstützt

Für Leistungen, die im Rahmen eines Leistungsvertrags erbracht und dadurch vom Kanton bereits mitfinanziert werden, können keine Sonderbeiträge angefragt werden.
  • Gesuchsportal (Bewerbung unter "Weitere Projekte" einreichen)

  • Merkblatt Sonderausstellungen

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