Unterstützt werden künstlerische Schaffensprozesse, die ein neues Produkt zum Ziel haben.
Wer wird gefördert
Kunstschaffende mit Bezug zum Kanton Bern, die ein kontinuierliches und engagiertes Schaffen nachweisen können und die Berner Kunstszene mitprägen
Wie wird gefördert
- Einmaliger Beitrag an den Schaffensprozess: Auszahlung nach Vorlage einer schriftlichen Durchführungsbestätigung
- Beitrag Kanton: maximal 50 % der öffentlichen Beiträge
- Laufende Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal
Was wird vorausgesetzt
Dem Gesuch sind eine Projektskizze, ein Zeitplan und eine Aufstellung der benötigten Mittel für die geplante Arbeitsphase beizulegen. Die finanzielle Beteiligung der Wohn-, Standort- oder Durchführungsgemeinde der beteiligten Kunstschaffende wird vorausgesetzt (Kanton Bern). Zudem:
- Klarer Bezug zum Kanton Bern
- Professioneller Standard
- Nachgewiesener Finanzbedarf
- Fristgerechte Gesuchseingabe
- Vollständige Unterlagen (Kopien aller Entscheide anderer öffentlicher Förderstellen können später nachgereicht werden)