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Visuelle Kunst – Ausstellungen und Performances

Unterstützt werden Gruppenausstellungen, Performances und Werkpräsentationen von Berner Kunstschaffenden im In- und Ausland. Einzelausstellungen werden nur dann unterstützt, wenn sie eine längere Schaffensperiode dokumentieren. 

Wer wird gefördert

  • Professionelle Berner Kunstschaffende (in der Schweiz und im Ausland)
  • Professionelle Kunstschaffende mit Auftritten im Kanton Bern

Wie wird gefördert

  • Einmaliger Durchführungsbeitrag: Auszahlung nach Vorlage einer schriftlichen Durchführungsbestätigung
  • Beitrag Kanton: maximal 50 % der öffentlichen Beiträge 
  • Laufende Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal 

Was wird vorausgesetzt ?

Die finanzielle Beteiligung der Wohn-, Standort- oder Durchführungsgemeinde der beteiligten Kunstschaffende wird vorausgesetzt (Kanton Bern). Gesuche um Finanzierung von Ausstellungen im Ausland müssen zugleich an Pro Helvetia gerichtet werden. Zudem:

  • Klarer Bezug zum Kanton Bern
  • Professioneller Standard
  • Nachgewiesener Finanzbedarf
  • Fristgerechte Gesuchseingabe
  • Vollständige Unterlagen (Kopien aller Entscheide anderer öffentlicher Förderstellen können später nachgereicht werden)

Was wird nicht unterstützt

  • Ausstellungen im Rahmen der kommerziellen Tätigkeit von Galerien 
  • Vom Kanton Bern bereits geförderten Institutionen
  • Gesuchportal

  • Merkblatt Visuelle Kunst 

  • Merkblatt zweisprachiger Raum

  • Berner Design Stiftung 

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