Unterstützt werden Gruppenausstellungen, Performances und Werkpräsentationen im In- und Ausland von Kunstschaffenden mit Bezug zum Kanton Bern sowie Auftritte professioneller Kunstschaffender im Kanton Bern. Einzelausstellungen werden nur dann unterstützt, wenn sie eine längere Schaffensperiode dokumentieren.
Wer wird gefördert
- Professionelle Berner Kunstschaffende (in der Schweiz und im Ausland)
- Professionelle Kunstschaffende mit Auftritten im Kanton Bern
Wie wird gefördert
- Einmaliger Durchführungsbeitrag: Auszahlung nach Vorlage einer schriftlichen Durchführungsbestätigung
- Beitrag Kanton: maximal 50 % der öffentlichen Beiträge
- Laufende Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal
Was wird vorausgesetzt ?
Die finanzielle Beteiligung der Wohn-, Standort- oder Durchführungsgemeinde der beteiligten Kunstschaffende wird vorausgesetzt (Kanton Bern). Gesuche um Finanzierung von Ausstellungen im Ausland müssen zugleich an Pro Helvetia gerichtet werden. Zudem:
- Klarer Bezug zum Kanton Bern
- Professioneller Standard
- Nachgewiesener Finanzbedarf
- Fristgerechte Gesuchseingabe
- Vollständige Unterlagen (Kopien aller Entscheide anderer öffentlicher Förderstellen können später nachgereicht werden)
Was wird nicht unterstützt
- Ausstellungen im Rahmen der kommerziellen Tätigkeit von Galerien
- Vom Kanton Bern bereits geförderten Institutionen