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Visuelle Kunst – Publikationen von monografischem Wert

Unterstützt werden Publikationen von und über Berner Kunstschaffende(n), die von monografischem Wert sind oder eine längere, in sich geschlossene Schaffensperiode dokumentieren. 

Die Publikationen müssen professionell verlegt oder von Ausstellungsinstitutionen herausgegeben werden und im Buchhandel erhältlich sein.

Wer wird gefördert

Professionelle Kulturschaffende

Wie wird gefördert

  • Einmaliger Druckkostenbeitrag: Auszahlung nach Vorlage von zwei Belegexemplaren
  • Beitrag Kanton: maximal 50 % der öffentlichen Beiträge 
  • In der Regel 10 % der reinen Produktionskosten
  • Der Kantonsbeitrag soll in vollem Umfang zur Senkung des Ladenpreises verwendet werden.
  • Laufende Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal 

Was wird vorausgesetzt

Die finanzielle Beteiligung einer Wohn-, Standort- oder Durchführungsgemeinde wird vorausgesetzt (Kanton Bern). Zudem:

  • Klarer Bezug zum Kanton Bern
  • Professioneller Standard
  • Nachgewiesener Finanzbedarf
  • Fristgerechte Gesuchseingabe
  • Vollständige Unterlagen mit detaillierter Verlagskalkulation (Kopien aller Entscheide anderer öffentlicher Förderstellen können später nachgereicht werden)

Was wird nicht unterstützt

  •  Publikationen im Eigen- oder Zuschussverlag
  •  Ausstellungskataloge (Diese können in der Regel nur als Bestandteil der Gesuche zu Ausstellungen unterstützt werden.)
  • Gesuchportal 

  • Merkblatt Visuelle Kunst 

  • Merkblatt zweisprachiger Raum

  • Berner Design Stiftung 

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