Gefördert werden künstlerisch interessante, eigenständige und realisierbare Vorhaben von Einzelpersonen oder Gruppen.
Die Vorhaben können neu sein oder einem bereits länger verfolgten Arbeitsprozess entstammen. Die Bandbreite möglicher Eingaben ist gross. Beispiele:
- Weiterentwicklung bestehender Arbeiten, deren Potenzial noch nicht ausgeschöpft ist
- Besonders aufwändige Recherchearbeiten
- Aussergewöhnliche Produktionsbedingungen
- Aussergewöhnliche Entwicklungsprozesse
Wer wird gefördert
Professionelle Berner Theaterschaffende (Einzelpersonen oder Gruppen)
Wie wird gefördert
- Stipendium: je nach Grösse und Budget des Vorhabens, maximal CHF 20'000 pro Entwicklungsbeitrag / Werkbeitrag
- Ausschreibung: jährlich
- Bewerbung nach Ausschreibung via elektronisches Gesuchsportal
- Vergabe auf Empfehlung der deutschsprachigen Theater- und Tanzkommission
Was wird vorausgesetzt
- Überzeugender Leistungsausweis
- Wohn-/Lebensort im Kanton Bern seit mindestens zwei Jahren