Unterstützt werden nichtkommerzielle öffentliche Tanzveranstaltungen, Tourneen von Berner Tanzcompagnien in der Schweiz und im Ausland sowie Gastspiele von professionellen Produktionen im Kanton Bern, die durch Qualität und künstlerische Risikobereitschaft überzeugen.
Wer wird gefördert
Professionelle Tanzcompagnien
Wie wird gefördert
- Einmaliger Defizitdeckungsbeitrag: Auszahlung im Nachgang an ein durchgeführtes Projekt
- Der Beitrag des Kantons ist maximal so hoch wie die Summe der übrigen öffentlichen Beiträge.
- Laufende Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal
Was wird vorausgesetzt
Die finanzielle Beteiligung der Wohn-, Standort- oder Durchführungsgemeinde (Kanton Bern) wird vorausgesetzt. Gesuche um Finanzierung von Auslandtourneen müssen zugleich an Pro Helvetia gerichtet werden. Zudem:
- Klarer Bezug zum Kanton Bern
- Professioneller Standard
- Nachgewiesener Finanzbedarf
- Veranstaltungen haben im Budget Einnahmen durch Eintritte auszuweisen.
- Fristgerechte Gesuchseingabe
- Vollständige Unterlagen (Kopien aller Entscheide anderer öffentlicher Förderstellen können später nachgereicht werden)
Was wird nicht unterstützt
- Gewinnorientierte Projekte mit geringem künstlerischen Risiko