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Tanzförderung – Tourneen, Gastspiele und Veranstaltungen

Unterstützt werden nichtkommerzielle öffentliche Tanzveranstaltungen, Tourneen von Berner Tanzcompagnien in der Schweiz und im Ausland sowie Gastspiele von professionellen Produktionen im Kanton Bern, die durch Qualität und künstlerische Risikobereitschaft überzeugen.

Wer wird gefördert

Professionelle Tanzcompagnien

Wie wird gefördert

  • Einmaliger Defizitdeckungsbeitrag: Auszahlung im Nachgang an ein durchgeführtes Projekt
  • Beitrag Kanton: maximal 50 % der öffentlichen Beiträge 
  • Laufende Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal 

Was wird vorausgesetzt

Die finanzielle Beteiligung der Wohn-, Standort- oder Durchführungsgemeinde (Kanton Bern) wird vorausgesetzt. Gesuche um Finanzierung von Auslandtourneen müssen zugleich an Pro Helvetia gerichtet werden. Zudem:

  • Klarer Bezug zum Kanton Bern
  • Professioneller Standard
  • Nachgewiesener Finanzbedarf
  • Fristgerechte Gesuchseingabe
  • Vollständige Unterlagen (Kopien aller Entscheide anderer öffentlicher Förderstellen können später nachgereicht werden)

Was wird nicht unterstützt

  • Gewinnorientierte Projekte mit geringem künstlerischen Risiko
  • Zirkusprojekte
  • Gesuchsportal

  • Merkblatt Tanz

  • Merkblatt zweisprachiger Raum

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