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Tanzförderung – Produktionen von freien Tanzcompagnien

Unterstützt werden Produktionen von freien Tanzcompagnien im Kanton Bern. 

Wer wird gefördert?

Professionelle freie Tanzcompagnien

Wie wird gefördert?

  • Einmaliger Beitrag: Auszahlung nach Eingang einer schriftlichen Durchführungsbestätigung
  • Beitrag Kanton: maximal 50 % der öffentlichen Beiträge 
  • Laufende Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal 

Was wird vorausgesetzt?

Eine möglichst breite Auswertung der Produktion sowie die finanzielle Beteiligung der Standortgemeinde der Gruppe im Kanton Bern wird vorausgesetzt. Zudem:

  • Klarer Bezug zum Kanton Bern
  • Professioneller Standard
  • Nachgewiesener Finanzbedarf
  • Fristgerechte Gesuchseingabe
  • Vollständige Unterlagen (Kopien aller Entscheide anderer öffentlicher Förderstellen können später nachgereicht werden)

Was wird nicht unterstützt?

  • Gewinnorientierte Projekte mit geringem künstlerischen Risiko
  • Zirkusprojekte
  • Gesuchsportal

  • Merkblatt Projektbeiträge

  • Merkblatt zweisprachiger Raum

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