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Tanzförderung – Produktionen von Laiencompagnien mit professioneller Choreografie

Unterstützt werden nichtkommerzielle öffentliche Inszenierungen von Berner Laiencompagnien mit professioneller Choreografie. Uraufführungen werden bevorzugt.

Wer wird gefördert

Berner Laiencompagnien mit professioneller Choreografie

Wie wird gefördert

  • Einmaliger Defizitdeckungsbeitrag: Auszahlung im Nachgang an ein durchgeführtes Projekt
  • Beitrag Kanton: maximal 50 % der öffentlichen Beiträge und in der Regel maximal CHF 5'000 pro Produktion
  • Laufende Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal 

Was wird vorausgesetzt

Als Nachweis der Professionalität ist die Kurzbiografie der Choreografie führenden Person einzureichen. Die finanzielle Beteiligung der Wohn-, Standort- oder Durchführungsgemeinde (Kanton Bern) wird vorausgesetzt. Zudem:
  • Klarer Bezug zum Kanton Bern
  • Professioneller Standard
  • Nachgewiesener Finanzbedarf
  • Fristgerechte Gesuchseingabe
  • Vollständige Unterlagen (Kopien aller Entscheide anderer öffentlicher Förderstellen können später nachgereicht werden)
  • Gesuchsportal

  • Merkblatt Tanz

  • Merkblatt zweisprachiger Raum

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