Unterstützt werden nichtkommerzielle öffentliche Inszenierungen von Berner Laiencompagnien mit professioneller Choreografie.
Wer wird gefördert
Berner Laiencompagnien mit professioneller Choreografie
Wie wird gefördert
- Einmaliger Defizitdeckungsbeitrag: Auszahlung im Nachgang an ein durchgeführtes Projekt
- Beitrag Kanton: maximal 50 % der öffentlichen Beiträge und in der Regel maximal CHF 5'000 pro Produktion
- Laufende Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal
Was wird vorausgesetzt
Als Nachweis der Professionalität ist die Kurzbiografie der Choreografie führenden Person einzureichen. Die finanzielle Beteiligung der Wohn-, Standort- oder Durchführungsgemeinde (Kanton Bern) wird vorausgesetzt. Zudem:
- Klarer Bezug zum Kanton Bern
- Professioneller Standard
- Nachgewiesener Finanzbedarf
- Fristgerechte Gesuchseingabe
- Vollständige Unterlagen (Kopien aller Entscheide anderer öffentlicher Förderstellen können später nachgereicht werden)