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Tanzförderung – Produktionen von Laiencompagnien mit professioneller Choreografie

Unterstützt werden nichtkommerzielle öffentliche Inszenierungen von Berner Laiencompagnien mit professioneller Choreografie.

Wer wird gefördert

Berner Laiencompagnien mit professioneller Choreografie

Wie wird gefördert

  • Einmaliger Defizitdeckungsbeitrag: Auszahlung im Nachgang an ein durchgeführtes Projekt
  • Beitrag Kanton: maximal 50 % der öffentlichen Beiträge und in der Regel maximal CHF 5'000 pro Produktion
  • Laufende Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal 

Was wird vorausgesetzt

Als Nachweis der Professionalität ist die Kurzbiografie der Choreografie führenden Person einzureichen. Die finanzielle Beteiligung der Wohn-, Standort- oder Durchführungsgemeinde (Kanton Bern) wird vorausgesetzt. Zudem:
  • Klarer Bezug zum Kanton Bern
  • Professioneller Standard
  • Nachgewiesener Finanzbedarf
  • Fristgerechte Gesuchseingabe
  • Vollständige Unterlagen (Kopien aller Entscheide anderer öffentlicher Förderstellen können später nachgereicht werden)
  • Gesuchsportal

  • Merkblatt Projektbeiträge

  • Merkblatt zweisprachiger Raum

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