Unterstützt werden musikalisch überzeugende, innovative Tonträgerproduktionen aller Stilrichtungen. Die Produkte müssen grösstenteils Eigenkompositionen enthalten und über ein Label professionell vertrieben werden.
Wer wird gefördert
Professionelle Berner Musikschaffende
Wie wird gefördert
- Einmaliger Beitrag an Tonträgerproduktion: Auszahlung nach Vorlage des fertiggestellten Tonträgers
- Beitrag Kanton: maximal 50 % der öffentlichen Beiträge und maximal CHF 5'000
- Laufende Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal
Was wird vorausgesetzt
Dem Gesuch sind eine aktuelle Demoaufnahme (3 - 4 Musikskizzen), eine detaillierte Produktionskalkulation (Studio und Mastering) sowie Angaben zum geplanten Release (Datum & Ort) beizulegen. Die finanzielle Beteiligung der Wohn-, Standort- oder Durchführungsgemeinde (Kanton Bern) wird vorausgesetzt. Zudem:
- Klarer Bezug zum Kanton Bern
- Professioneller Standard
- Nachgewiesener Finanzbedarf
- Fristgerechte Gesuchseingabe
- Vollständige Unterlagen (Kopien aller Entscheide anderer öffentlicher Förderstellen können später nachgereicht werden)
Was wird nicht unterstützt
- Promotionsmassnahmen
- Singles
- DVDs
- Musikclips oder -videos
- Internetauftritte