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Musikförderung – Tonträgerproduktionen

Unterstützt werden musikalisch überzeugende, innovative Tonträgerproduktionen aller Stilrichtungen. Die Produkte müssen grösstenteils Eigenkompositionen enthalten und über ein Label professionell vertrieben werden.

Wer wird gefördert

Professionelle Berner Musikschaffende

Wie wird gefördert

  • Einmaliger Beitrag an Tonträgerproduktion: Auszahlung nach Vorlage des fertiggestellten Tonträgers
  • Beitrag Kanton: maximal 50 % der öffentlichen Beiträge und maximal CHF 5'000
  • Laufende Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal 

Was wird vorausgesetzt

Dem Gesuch sind eine aktuelle Demoaufnahme (3 - 4 Musikskizzen), eine detaillierte Produktionskalkulation (Studio und Mastering) sowie Angaben zum geplanten Release (Datum & Ort) beizulegen. Die finanzielle Beteiligung der Wohn-, Standort- oder Durchführungsgemeinde (Kanton Bern) wird vorausgesetzt. Zudem:

  • Klarer Bezug zum Kanton Bern
  • Professioneller Standard
  • Nachgewiesener Finanzbedarf
  • Fristgerechte Gesuchseingabe
  • Vollständige Unterlagen (Kopien aller Entscheide anderer öffentlicher Förderstellen können später nachgereicht werden)

Was wird nicht unterstützt

  • Promotionsmassnahmen
  • Singles
  • DVDs
  • Musikclips oder -videos
  • Internetauftritte
  • Gesuchsportal

  • Merkblatt Musik

  • Merkblatt zweisprachiger Raum

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