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Musikförderung – musikalische Schaffensprozesse

Unterstützt werden Kompositionen und grössere Projektentwicklungen von Berner Musikschaffenden.

Wer wird gefördert

Berner Musikschaffende, die ein kontinuierliches und engagiertes Schaffen nachweisen können und die Berner Musikszene mitprägen

Wie wird gefördert

  • Einmaliger Beitrag an den Schaffensprozess: Auszahlung nach Vorlage einer schriftlichen Durchführungsbestätigung
  • Beitrag Kanton: maximal 50 % der öffentlichen Beiträge 
  • Laufende Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal 

Was wird vorausgesetzt

Dem Gesuch sind Informationen zu den geplanten Uraufführungen der Kompositionen bzw. Angaben zu den Endprodukten der Projektentwicklungen beizulegen. Die finanzielle Beteiligung der Wohn-, Standort- oder Durchführungsgemeinde (Kanton Bern) wird vorausgesetzt. Zudem:

  • Klarer Bezug zum Kanton Bern
  • Professioneller Standard
  • Nachgewiesener Finanzbedarf
  • Fristgerechte Gesuchseingabe
  • Vollständige Unterlagen (Kopien aller Entscheide anderer öffentlicher Förderstellen können später nachgereicht werden)
  • Gesuchsportal

  • Merkblatt Musik

  • Merkblatt zweisprachiger Raum

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