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Musikförderung – Konzerte von Laienchören oder Laienorchestern mit professionellen Solist/innen

Unterstützt werden nichtkommerzielle, öffentliche Konzerte von Berner Laienchören oder Laienorchestern mit professionellen Solistinnen und Solisten sowie einer professionellen Leitung.

Wie wird gefördert

  • Einmaliger Defizitdeckungsbeitrag: Auszahlung im Nachgang an ein durchgeführtes Projekt
  • Beitrag Kanton: maximal CHF 1'000 je Konzert
  • Laufende Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal 

Was wird vorausgesetzt

Als Nachweis der Professionalität sind die Kurzbiografien der Solistinnen und Solisten sowie der musikalischen Leitung einzureichen. Die finanzielle Beteiligung der Wohn-, Standort- oder Durchführungsgemeinde (Kanton Bern) wird vorausgesetzt. Zudem:

  • Klarer Bezug zum Kanton Bern
  • Professioneller Standard
  • Nachgewiesener Finanzbedarf
  • Fristgerechte Gesuchseingabe
  • Vollständige Unterlagen (Kopien aller Entscheide anderer öffentlicher Förderstellen können später nachgereicht werden)

Was wird nicht unterstützt

  • Gewinnorientierte Projekte mit geringem künstlerischen Risiko 
  • Chorproben
  • Konzerte ausserkantonaler Laienchöre/Laienorchester

 

  • Gesuchsportal

  • Merkblatt  Laienchöre und -orchester

  • Merkblatt Musik

  • Merkblatt zweisprachiger Raum

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