Unterstützt werden nichtkommerzielle, öffentliche Konzerte von Laienchören oder Laienorchestern mit professionellen Solistinnen und Solisten, einer professionellen Leitung und Sitz im Kanton Bern.
Wie wird gefördert
- Einmaliger Defizitdeckungsbeitrag: Auszahlung im Nachgang an ein durchgeführtes Projekt
- Beitrag Kanton: maximal CHF 1'000 je Konzert
- Laufende Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal
Was wird vorausgesetzt
Als Nachweis der Professionalität sind die Kurzbiografien der Solistinnen und Solisten sowie der musikalischen Leitung einzureichen. Die finanzielle Beteiligung der Wohn-, Standort- oder Durchführungsgemeinde (Kanton Bern) wird vorausgesetzt. Zudem:
- Klarer Bezug zum Kanton Bern
- Professioneller Standard
- Nachgewiesener Finanzbedarf
- Fristgerechte Gesuchseingabe
- Vollständige Unterlagen (Kopien aller Entscheide anderer öffentlicher Förderstellen können später nachgereicht werden)
Was wird nicht unterstützt
- Gewinnorientierte Projekte mit geringem künstlerischen Risiko
- Chorproben
- Konzerte ausserkantonaler Laienchöre/Laienorchester