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Literaturförderung – literarische Schaffensprozesse

Unterstützt werden Schaffensprozesse, die ein neues literarisches Produkt zum Ziel haben.

Wer wird gefördert

Professionelle Berner Literaturschaffende

Wie wird gefördert

  • Einmaliger Beitrag an den Schaffensprozess: Auszahlung nach Vorlage einer schriftlichen Durchführungsbestätigung
  • Beitrag Kanton: maximal 50 % der öffentlichen Beiträge
  • Laufende Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal

Was wird vorausgesetzt

Dem Gesuch sind eine Projektskizze, ein Zeitplan und eine Aufstellung der benötigten Mittel für die geplante Arbeitsphase beizulegen. Die finanzielle Beteiligung der Wohn-, Standort- oder Durchführungsgemeinde (Kanton Bern) wird vorausgesetzt. Zudem:

  • Klarer Bezug zum Kanton Bern
  • Professioneller Standard
  • Nachgewiesener Finanzbedarf
  • Fristgerechte Gesuchseingabe
  • Vollständige Unterlagen (Kopien aller Entscheide anderer öffentlicher Förderstellen können später nachgereicht werden)
  • Gesuchsportal

  • Merkblatt Literatur

  • Merkblatt zweisprachiger Raum

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