Die Entwicklung von Projekten kann in zwei Stufen gefördert werden. Auf der Stufe 2 gibt es keine Beschränkung bezüglich Format oder Auswertungskanal (mit Ausnahme von TV-Produktionen). Eingegeben werden können Projekte ab 60 Minuten sowie Animationsfilme jeglicher Länge.
Wer wird gefördert
- Professionelle Berner Autorinnen und Autoren
- Professionelle Produzentinnen und Produzenten
Wie wird gefördert
- Beitrag Kanton: maximal CHF 30'000 (unabhängig von einer allfälligen Entwicklungsförderung / Projektentwicklung Stufe 1)
- Finanzierungsnachweise sind spätestens zwölf Monate nach der schriftlichen Bekanntgabe des Entscheids zu leisten.
- Eigenleistungen werden vorausgesetzt.
- Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal (Beachten Sie die Eingabefristen.)
Was wird vorausgesetzt
- Klarer Bezug zum Kanton Bern
- Professioneller Standard
- Nachgewiesener Finanzbedarf
- Fristgerechte Gesuchseingabe
- Vollständige Unterlagen
Wann wird das Gesuch beurteilt
Die Filmkommission beurteilt die eingereichten Gesuche um kantonale Förderbeiträge viermal jährlich. Die folgenden Eingabetermine sind verbindlich:
- Eingabe bis 31.01.2025 (Sitzungstermin 11.03.2025)
- Eingabe bis 02.05.2025 (Sitzungstermin 17.06.2025)
- Eingabe bis 25.07.2025 (Sitzungstermin 16.09.2025)
- Eingabe bis 24.10.2025 (Sitzungstermin 02.12.2025)
Was wird nicht unterstützt
- Auftragsfilme jeglicher Art (zum Beispiel Werbefilme, Propagandafilme oder reine Fernsehproduktionen).
- Fernsehspielfilme
- Filmprojekte rassistischen, pornografischen oder gewaltverherrlichenden Inhalts.