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Filmförderung – Projektentwicklung Stufe 2

Die Entwicklung von Projekten kann in zwei Stufen gefördert werden. Auf der Stufe 2 gibt es keine Beschränkung bezüglich Format oder Auswertungskanal (mit Ausnahme von TV-Produktionen). Eingegeben werden können Projekte ab 60 Minuten sowie Animationsfilme jeglicher Länge.

Wer wird gefördert

  • Professionelle Berner Autorinnen und Autoren
  • Professionelle Produzentinnen und Produzenten

Wie wird gefördert

  • Beitrag Kanton: maximal CHF 30'000 (unabhängig von einer allfälligen Entwicklungsförderung / Projektentwicklung Stufe 1)
  • Finanzierungsnachweise sind spätestens zwölf Monate nach der schriftlichen Bekanntgabe des Entscheids zu leisten.
  • Eigenleistungen werden vorausgesetzt.
  • Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal (Beachten Sie die Eingabefristen.)

Was wird vorausgesetzt

  • Klarer Bezug zum Kanton Bern
  • Professioneller Standard
  • Nachgewiesener Finanzbedarf
  • Fristgerechte Gesuchseingabe
  • Vollständige Unterlagen

Wann wird das Gesuch beurteilt

Die Filmkommission beurteilt die eingereichten Gesuche um kantonale Förderbeiträge viermal jährlich. Die folgenden Eingabetermine sind verbindlich:

  • Eingabe bis 31.01.2025 (Sitzungstermin 11.03.2025)
  • Eingabe bis 02.05.2025 (Sitzungstermin 17.06.2025)
  • Eingabe bis 25.07.2025 (Sitzungstermin 16.09.2025)
  • Eingabe bis 24.10.2025 (Sitzungstermin 02.12.2025)

Was wird nicht unterstützt

  • Auftragsfilme jeglicher Art (zum Beispiel Werbefilme, Propagandafilme oder reine Fernsehproduktionen).
  • Fernsehspielfilme
  • Filmprojekte rassistischen, pornografischen oder gewaltverherrlichenden Inhalts. 
  • Gesuchsportal

  • Richtlinien der Berner Filmförderung

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