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Filmförderung – Projektentwicklung Stufe 2

Die Entwicklung von Projekten kann in zwei Stufen gefördert werden. Auf der Stufe 2 gibt es keine Beschränkung bezüglich Format oder Auswertungskanal (mit Ausnahme von TV-Produktionen). Eingegeben werden können Projekte ab 60 Minuten sowie Animationsfilme jeglicher Länge.

Wer wird gefördert

  • Professionelle Berner Autorinnen und Autoren
  • Professionelle Produzentinnen und Produzenten

Wie wird gefördert

  • Beitrag Kanton: maximal CHF 30'000 (unabhängig von einer allfälligen Entwicklungsförderung / Projektentwicklung Stufe 1)
  • Finanzierungsnachweise sind spätestens zwölf Monate nach der schriftlichen Bekanntgabe des Entscheids zu leisten.
  • Eigenleistungen werden vorausgesetzt.
  • Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal (Beachten Sie die Eingabefristen.)

Was wird vorausgesetzt

  • Klarer Bezug zum Kanton Bern
  • Professioneller Standard
  • Nachgewiesener Finanzbedarf
  • Fristgerechte Gesuchseingabe
  • Vollständige Unterlagen

Wann wird das Gesuch beurteilt

Die Filmkommission beurteilt die eingereichten Gesuche um kantonale Förderbeiträge viermal jährlich. Die verbindlichen Eingabetermine für Gesuche sind jeweils fünf Wochen vor den Sitzungen angesetzt. Eingabefristen 2024:

  • Eingabe bis 06.02.2024 (Sitzungstermin 12.03.2024)
  • Eingabe bis 07.05.2024 (Sitzungstermin 11.06.2024)
  • Eingabe bis 30.07.2024 (Sitzungstermin 10.09.2024)
  • Eingabe bis 22.10.2024 (Sitzungstermin 26.11.2024)

Was wird nicht unterstützt

  • Auftragsfilme jeglicher Art (zum Beispiel Werbefilme, Propagandafilme oder reine Fernsehproduktionen).
  • Fernsehspielfilme
  • Filmprojekte rassistischen, pornografischen oder gewaltverherrlichenden Inhalts. 
  • Gesuchsportal

  • Richtlinien der Berner Filmförderung

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