Logo Kanton Bern / Canton de BerneKultur

Filmförderung – Projektentwicklung Stufe 1

Die Entwicklung von Projekten kann in zwei Stufen gefördert werden. Auf der Stufe 1 gibt es keine Beschränkung bezüglich Format, Auswertungskanal oder Länge.

Wer wird gefördert

Professionelle Berner Autorinnen und Autoren. Pro Gesuchstellerin oder Gesuchsteller kann ein Gesuch pro Kalenderjahr gefördert werden.

Wie wird gefördert

  • Beitrag Kanton: pauschal CHF 5'000 oder CHF 10'000 / Auszahlung nach Beitragsprechung
  • Eigenleistungen werden vorausgesetzt. 
  • Es besteht keine Möglichkeit einer zweiten Eingabe.
  • Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal (Beachten Sie die Eingabefristen.)

Was wird vorausgesetzt

  • Klarer Bezug zum Kanton Bern
  • Professioneller Standard
  • Nachgewiesener Finanzbedarf
  • Fristgerechte Gesuchseingabe
  • Vollständige Unterlagen

Wann wird das Gesuch beurteilt

Die Filmkommission beurteilt die eingereichten Gesuche um kantonale Förderbeiträge viermal jährlich. Die verbindlichen Eingabetermine für Gesuche sind jeweils fünf Wochen vor den Sitzungen angesetzt. Eingabefristen 2024:

  • Eingabe bis 06.02.2024 (Sitzungstermin 12.03.2024)
  • Eingabe bis 07.05.2024 (Sitzungstermin 11.06.2024)
  • Eingabe bis 30.07.2024 (Sitzungstermin 10.09.2024)
  • Eingabe bis 22.10.2024 (Sitzungstermin 26.11.2024)

Was wird nicht unterstützt

  • Auftragsfilme jeglicher Art (zum Beispiel Werbefilme, Propagandafilme oder reine Fernsehproduktionen)
  • Filmprojekte rassistischen, pornografischen oder gewaltverherrlichenden Inhalts
  • Gesuchsportal

  • Richtlinien der Berner Filmförderung

Seite teilen