Die Entwicklung von Projekten kann in zwei Stufen gefördert werden. Auf der Stufe 1 gibt es keine Beschränkung bezüglich Format, Auswertungskanal oder Länge.
Wer wird gefördert
Professionelle Berner Autorinnen und Autoren. Pro Gesuchstellerin oder Gesuchsteller kann ein Gesuch pro Kalenderjahr gefördert werden.
Wie wird gefördert
- Beitrag Kanton: pauschal CHF 5'000 oder CHF 10'000 / Auszahlung nach Beitragsprechung
- Eigenleistungen werden vorausgesetzt.
- Es besteht keine Möglichkeit einer zweiten Eingabe.
- Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal (Beachten Sie die Eingabefristen.)
Was wird vorausgesetzt
- Klarer Bezug zum Kanton Bern
- Professioneller Standard
- Nachgewiesener Finanzbedarf
- Fristgerechte Gesuchseingabe
- Vollständige Unterlagen
Wann wird das Gesuch beurteilt
Die Filmkommission beurteilt die eingereichten Gesuche um kantonale Förderbeiträge viermal jährlich. Die folgenden Eingabetermine sind verbindlich:
- Eingabe bis 31.01.2025 (Sitzungstermin 11.03.2025)
- Eingabe bis 02.05.2025 (Sitzungstermin 17.06.2025)
- Eingabe bis 25.07.2025 (Sitzungstermin 16.09.2025)
- Eingabe bis 24.10.2025 (Sitzungstermin 02.12.2025)
Was wird nicht unterstützt
- Auftragsfilme jeglicher Art (zum Beispiel Werbefilme, Propagandafilme oder reine Fernsehproduktionen)
- Filmprojekte rassistischen, pornografischen oder gewaltverherrlichenden Inhalts