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Filmförderung – Filmauswertung

Unterstützt wird die regionale, nationale und internationale Auswertung von langen Spiel-, Dokumentar-, Animations- und Experimentalfilmen. Es können Filme unterstützt werden, die die formalen Zulassungskriterien der Berner Filmförderung erfüllen und länger als 60 Minuten dauern.

Wer wird gefördert

Eingabeberechtigt sind professionell im Verleih tätige Unternehmen, die im öffentlichen Register des BAK eingetragen sind. Verleih und Produktion geben ein gemeinsames Gesuch ein.

Wie wird gefördert

  • Der Beitrag besteht aus einem Pauschalbeitrag (Sockel), sowie einem allfälligen ergänzenden Beitrag an Massnahmen für die bessere Sichtbarkeit des Films.
  • Die Höhe des Pauschalbeitrags wird anhand des Budgets der gesamten Auswertungsmassnahmen festgelegt und beträgt max. CHF 25'000.
  • Der ergänzende Beitrag beträgt, je nach den ergriffenen Massnahmen, max. CHF 20'000.
  • Der Beitrag wird in zwei Raten ausbezahlt: 1. Rate nach Beitragsprechung; allfällige 2. Rate nach Gutheissung der Schlussabrechnung.
  • Totalbeitrag Kanton: maximal 50 % der effektiven Auswertungskosten
  • Laufende Gesuchseingabe via elektronisches Gesuchsportal, spätestens zwei Monate nach dem auf Swissfilms publizierten Startdatum.
  • Falls kein Verleih gefunden werden kann, siehe Richtlinien der Berner Filmförderung.
  • Bei Kurzfilmen mit Festivalauswertung, siehe Richtlinien der Berner Filmförderung.

Was wird vorausgesetzt

  • Klarer Bezug zum Kanton Bern
  • Professioneller Standard
  • Nachgewiesener Finanzbedarf
  • Fristgerechte Gesuchseingabe
  • Vollständige Unterlagen

Was wird nicht unterstützt

Kosten, die bereits im Rahmen der Herstellung des Films subventioniert worden sind.

  • Gesuchsportal

  • Richtlinien der Berner Filmförderung

  • Liste anrechenbare Kosten

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