Die Kulturförderung des Kantons Bern vergibt alle zwei Jahre substanzielle Finanzierungsbeiträge für ein WERK-BUCH / ŒUVRE D'ARTISTE.
Die ausgewählten Kunstschaffenden erhalten die Möglichkeit, ihr Schaffen in einer Monografie zu dokumentieren oder ein Künstlerbuch zu konzipieren und ihre Arbeit so einem breiteren Publikum bekannt zu machen.
Kunstvermittelnde, die sich professionell dem Verbreiten von Kunstschaffen widmen, können ebenfalls ein WERK-BUCH / ŒUVRE DʼARTISTE konzipieren (Bedingung Bern-Bezug siehe unten).
Der Kanton Bern als Hauptfinanzierer tritt als Herausgeber auf.
Wer wird gefördert
Professionelle Berner Kunst-, Fotografie- und Architekturschaffende sowie Kunstvermittelnde
Wie wird gefördet
- Finanzierungsbeitrag: maximal CHF 30'000 pro Buchprojekt
- Bewerbung via elektronisches Gesuchsportal bis spätestens 23. Februar 2024
- Vergabe von ca. sechs Beiträgen auf Empfehlung der kantonalen Kunstkommission
Was wird vorausgesetzt
Für Kunst-, Fotografie- und Architekturschaffende
- Überzeugender Leistungsausweis
- Gesetzlicher Erstwohnsitz im Kanton Bern seit mindestens 24. Februar 2022
- Für Kollektive: gesetzlicher Erstwohnsitz im Kanton Bern mindestens der Hälfte der Mitglieder seit mindestens 24. Februar 2022
- Realisierung des Buchprojekts bis Anfang November 2025
- Die Zusammenarbeit mit einem anerkannten Verlag wird dringend empfohlen, wenn auch nicht zwingend vorausgesetzt.
- 50 Belegexemplare des realisierten WERK-BUCH / ŒUVRE DʹARTISTE zuhanden Abteilung Kulturförderung (u.a. für den Versand von Dokumentations- und Promotionsexemplaren an wichtige Kunstinstitutionen und Kunstmuseen im Kanton Bern und in der Schweiz)
Für Kunstvermittelnde
- Überzeugender Leistungsausweis als professionelle Kunstvermittelnde/professioneller Kunstvermittelnder
- Bern-Bezug des Projekts: zwingend bernisches Kunstschaffen oder ein/e Kunstschaffende/r mit Bernbezug als Thema der geplanten Publikation WERK-BUCH / ŒUVRE D’ARTISTE
- Realisierung des Buchprojekts bis Anfang November 2025
- Die Zusammenarbeit mit einem anerkannten Verlag wird dringend empfohlen, wenn auch nicht zwingend vorausgesetzt.
- 50 Belegexemplare des realisierten WERK-BUCH / ŒUVRE DʹARTISTE zuhanden Abteilung Kulturförderung (u.a. für den Versand von Dokumentations- und Promotionsexemplaren an wichtige Kunstinstitutionen und Kunstmuseen im Kanton Bern und in der Schweiz)