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Impulsstipendien

Die Berner Filmförderung schreibt Impulsstipendien für professionelle Filmschaffende im Kanton Bern aus. Diese sollen die gezielte Vertiefung und Erweiterung der eigenen Kompetenzen im Rahmen individuell gestaltbarer Lern- und Freiräume ermöglichen.

Die Filmschaffenden erhalten Gelegenheit, ihre Kompetenzen im künstlerisch-kreativen, technischen oder organisatorischen Bereich weiterzuentwickeln, den eigenen Schaffenshorizont zu erweitern und ihre künstlerische Position zu reflektieren.

Wer wird gefördert

Professionelle Berner Filmschaffende aus allen künstlerischen, technischen und organisatorischen Filmberufen mit überzeugendem Leistungsausweis und jeden Alters. 

Was wird gefördert

  • vertiefende Weiterbildungen im Rahmen von anerkannten Trainingsprogrammen
  • spezifischer Wissensaustausch mit anderen Filmschaffenden oder anderen Disziplinen
  • Auslandaufenthalte zum Sammeln neuer Impulse für das künftige Schaffen
  • Freiräume, um die eigene Arbeit und Arbeitsweise zu reflektieren, neue Ideen und Methoden auszuprobieren und die eigene Praxis weiterzuentwickeln 

Wie wird gefördert

  • Individuell gestaltbare, mehrmonatige Stipendien: Pauschal CHF 2'000 pro Monat als Beitrag an die Fixkosten (beispielsweise Miete, Gebühren, Versicherungen). Zudem können nachweisbare Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem eingereichten Vorhaben stehen, berücksichtigt werden. Beispielsweise Kosten für allfällige Kursgebühren, Reisekosten, Kosten im Zusammenhang mit Vernetzungstreffen oder konkrete Materialkosten.
  • Insgesamt kann der Beitrag pro Stipendium zwischen CHF 3'000 und maximal CHF 20'000 liegen.
  • Bewerbung via elektronisches Gesuchsportal bis 27. Juli 2026.
  • Vergabe der Stipendien auf Empfehlung der Filmkommission.
  • Für die Impulsstipendien stehen insgesamt CHF 50'000 pro Jahr zur Verfügung.

Was wird vorausgesetzt

  • Gesetzlicher Erstwohnsitz im Kanton Bern seit mindestens 28. Juli 2024
  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertige Berufserfahrung im Filmbereich
  • professionelle Tätigkeit und Verankerung in der Berner Filmszene seit mindestens 28. Juli 2024

Nicht unterstützt werden

  • Bachelor- und Masterausbildungen oder mehrjährige Weiterbildungen
  • Arbeiten im Rahmen eines Studiums oder einer Ausbildung (z.B. Abschlussfilme)
  • Filmprojekte: für diese besteht die Möglichkeit, ein Gesuch für Entwicklung (Stufe 1 und 2) oder für Produktion bei der Berner Filmförderung einzureichen
  • Vorhaben, die schwerpunktmässig in ein anderes Fördergefäss der Kulturförderung fallen oder bereits von dieser unterstützt wurden
  • Unvollständige, nicht den Vorgaben entsprechende oder zu spät eingereichte Dossiers

Einzureichende Unterlagen

  • konkrete Beschreibung des geplanten Vorhabens:
    o    Inhalt, Ziele und Motivation sowie erwartete Impulse (max. 2 A4-Seiten)
    o    Planung: Zeitraum und Orte der beabsichtigten Realisierung (max. 1 A4-Seite)
  • Dokumentation des bisherigen Schaffens:
    o    CV inkl. Filmografie (max. 2A4-Seiten)
    o    Link zu einem Filmprojekt mit erheblicher eigener Beteiligung
  • Budget (nachweisbare Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorhabens stehen, plus Pauschale für Fixkosten)
  • Nachweis des gesetzlichen Erstwohnsitzes im Kanton Bern 

Hinweise

  • Kulturschaffende können auf eigene Verantwortung mit der Umsetzung des Vorhabens vor der Zusage einer Unterstützung beginnen. Jedoch dürfen massgebliche Arbeiten des Vorhabens bis zum Entscheid noch nicht abgeschlossen sein. Bereits angefallene Kosten präjudizieren keine Unterstützung.
  • Bei Teilnahme an einem Trainingsprogramm: Die Bestätigung der Weiterbildungsinstitution muss zum Zeitpunkt der Gesuchseingabe noch nicht vorliegen und kann nach einer allfälligen Zusage nachgereicht werden.
  • Gesuchsportal

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