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Stipendien für Bildende Kunst, Fotografie und Architektur

Die kantonale Kulturförderung schreibt die Stipendien für Bildende Kunst, Fotografie und Architektur für professionelle Kulturschaffende und Kulturvermittelnde der entsprechenden Sparten aus.

Die Beiträge ermöglichen intensive Arbeit an einem künstlerischen Projekt. Die Kulturschaffenden erhalten die Gelegenheit:

  • Ausserordentliche Werke oder Projekte zu realisieren.
  • Einzigartige Recherchen, Studien oder Vorhaben im Rahmen ihres Werks zu vollbringen.
  • Ihre künstlerische bzw. kunstvermittelnde Arbeit konsequent zu verfolgen und weiterzuentwickeln.

Es sind auch Konzepte möglich, die den Diskurs zwischen Bildender Kunst, Fotografie, Architektur, Arbeiten im öffentlichen Raum wie auch Performances betreffen.

Wer wird gefördert

Professionelle Berner Kunst-, Fotografie- und Architekturschaffende sowie Kulturvermittelnde der entsprechenden Sparten

Wie wird gefördert

  • Stipendium: maximal CHF 25'000
  • Bewerbung via elektronisches Gesuchsportal bis spätestens 12. April 2024
  • Vergabe der Stipendien auf Empfehlung der kantonalen Kunstkommission
  • Für die Stipendien für Bildende Kunst, Fotografie und Architektur 2024 stehen insgesamt CHF 70'000 zur Verfügung.

Nicht unterstützt werden:

  • Ausbildungen und Zusatzausbildungen
  • Projekte im Rahmen von Ausbildungen/Ausbildungsstätten
  • Investitionen an Infrastruktur und Betriebskosten
  • Auswertungskosten (wie Durchführungskosten von Ausstellungen, Druckkosten von Katalogen usw.)

Was wird vorausgesetzt

  • Überzeugender Leistungsausweis
  • Gesetzlicher Erstwohnsitz im Kanton Bern seit mindestens 13. April 2022
  • Für Kollektive: Gesetzlicher Erstwohnsitz im Kanton Bern mindestens der Hälfte der Mitglieder seit mindestens 13. April 2022
  • Kulturschaffende können auf eigenes Risiko mit der Umsetzung des Vorhabens vor einer allfälligen Zusage beginnen. Jedoch dürfen massgebliche Arbeiten bis zum Entscheid (Ende Juli 2024) noch nicht abgeschlossen sein.

 

Einzureichende Unterlagen

  • Aussagekräftige Darstellung des geplanten Vorhabens (inkl. Ziele)
  • Budget und Finanzierungsplan
  • Realisierungszeitplan
  • Kurzlebenslauf bzw. Kurzlebensläufe
  • Dokumentation der bisherigen professionellen Tätigkeit
  • Nachweis des gesetzlichen Erstwohnsitzes im Kanton Bern / Kollektive: Nachweis des gesetzlichen Erstwohnsitzes im Kanton Bern von mindestens der Hälfte der Mitglieder
  • Gesuchsportal

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