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Off-Stage-Stipendien für Theater- und Tanzschaffende

Die kantonale Kulturförderung schreibt die Off-Stage-Stipendien für professionelle Theater- und Tanzschaffende aus dem Kanton Bern aus. Die Stipendien ermöglichen individuell gestaltbare Freiräume ohne Produktionsdruck und unabhängig von einem konkreten Bühnenprojekt.

Ausgewählte Kulturschaffende erhalten die Gelegenheit 

  • Ihre kreativen, methodischen, handwerklichen oder organisatorischen Kompetenzen im Kontext eines künstlerischen Prozesses zu erweitern 
  • Ihre künstlerische Position zu reflektieren

Wer wird gefördert

Professionelle Theater- und Tanzschaffende sowie Kollektive aus dem Kanton Bern aus allen künstlerischen, pädagogischen, technischen und organisatorischen Theater- und Tanzberufen

Wie wird gefördert

  • Bewerbung via elektronisches Gesuchsportal bis Freitag, 31. Mai 2024
  • Stipendium Einzelperson: maximal CHF 15'000
  • Stipendium Kollektiv: maximal CHF 20'000
  • Vergabe der Stipendien auf Empfehlung der kantonalen deutschsprachigen Theater- und Tanzkommission
  • Für die Off-Stage-Stipendien 2024 stehen insgesamt CHF 80'000 zur Verfügung.

Was wird vorausgesetzt

Einzelpersonen
  • Gesetzlicher Erstwohnsitz im Kanton Bern seit mindestens 1. Juni 2022
  • Überzeugender Leistungsausweis bzw. mindestens drei Jahre professionelle Tätigkeit

Kollektive

  • Gesetzlicher Erstwohnsitz im Kanton Bern von mindestens der Hälfte der Mitglieder seit mindestens 1. Juni 2022
  • Sitz des Kollektivs im Kanton Bern
  • Überzeugender Leistungsausweis bzw. mindestens drei Jahre professionelle Tätigkeit

Bewerberinnen und Bewerber können auf eigenes Risiko mit der Umsetzung des Vorhabens vor einer allfälligen Zusage beginnen. Jedoch dürfen massgebliche Arbeiten bis zum Entscheid (Mitte August 2024) noch nicht abgeschlossen sein.

 

Einzureichende Unterlagen

Dokumente sind ausschliesslich als PDF hochzuladen (Ausnahme: Nachweis des gesetzlichen Erstwohnsitzes; auch in JPG möglich).

  • Aussagekräftige Darstellung des geplanten Vorhabens inkl. Ziele (max. 3 A4-Seiten)
  • Realisierungszeitplan
  • Budget (Honorare und Sachkosten) und beantragter Beitrag
  • Kurzlebenslauf bzw. Kurzlebensläufe mit Aussagen zu Person und Ausbildungen (max. je 1 A4-Seite)
  • Dokumentation der bisherigen professionellen Tätigkeit als Tanz- bzw. Theaterschaffende (max. 3 A4-Seiten)
  • Nachweis des gesetzlichen Erstwohnsitzes im Kanton Bern (Wohnsitzbescheinigung/Niederlassungsbewilligung)

Unvollständige oder zu spät eingereichte Dossiers werden nicht berücksichtigt. 

Was wird nicht unterstützt

  • Beiträge an Erstausbildungen, Umschulungen oder Weiterbildungen an Hochschulen und Fachhochschulen (CAS-, DAS-, MAS-Studiengänge)
  • Projekte im Rahmen von Ausbildungen/Ausbildungsstätten sowie Abschlussarbeiten, die im Rahmen von Ausbildungen erarbeitet werden
  • Produktionsbeiträge oder Beiträge an Projekte, die auch als budgetierter Teil einer Theater- oder Tanzproduktion umsetzbar sind
  • Investitionen in Infrastruktur und Ausrüstung
     
  • Gesuchsportal

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