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Recherche- und Weiterentwicklungsbeiträge für Theater- und Tanzschaffende

Die kantonale Kulturförderung schreibt die Recherche- und Weiterentwicklungsbeiträge 2025 für professionelle Theater- und Tanzschaffende aus dem Kanton Bern aus. Die Ausschreibung richtet sich an Einzelpersonen und Kollektive.

Die Vorhaben können neu sein oder einem bereits länger verfolgten Arbeitsprozess entstammen. Die Recherche- und Weiterentwicklungsbeiträge ermöglichen:

  • Weiterentwicklungen bestehender Arbeiten (z.B. thematisch oder formal; keine Wiederaufnahmen)
  • Recherchearbeiten
  • Entstehungsprozesse, die der Produktion vorgelagert sind

Die künstlerischen Arbeiten/Prozesse sollen, müssen aber nicht zwingend zu einer Produktion führen. Für allfällige daraus entstehende Produktionen können Gesuche für Beiträge an die Produktion eingereicht werden. Sprich, die eigentlichen Produktionskosten sind nicht als Teil des Beitrags an Recherche und Weiterentwicklung zu budgetieren.

Wer wird gefördert

Professionelle Theater- und Tanzschaffende sowie Kollektive aus dem Kanton Bern aus allen künstlerischen, technischen und organisatorischen Theater- und Tanzberufen

Wie wird gefördert

  • Bewerbung via elektronisches Gesuchsportal bis Montag, 26. Mai 2025
  • Stipendium Einzelperson: maximal CHF 15'000
  • Stipendium Kollektiv: maximal CHF 20'000
  • Die Beiträge werden auf Empfehlung der deutschsprachigen Theater- und Tanzkommission vergeben.
  • Für die Recherche- und Weiterentwicklungsbeiträge 2025 stehen insgesamt CHF 100'000 zur Verfügung.

La Commission intercantonale des arts de la scène (Cicas) des cantons de Berne et du Jura, qui est la commission francophone équivalente, octroie de son côté des bourses de perfectionnement et de formation continue, ainsi que des bourses de développement.

Was wird vorausgesetzt

Einzelpersonen
  • Gesetzlicher Erstwohnsitz im Kanton Bern seit mindestens 27. Mai 2023
  • Überzeugender Leistungsausweis bzw. mindestens drei Jahre professionelle Tätigkeit

Kollektive

  • Gesetzlicher Erstwohnsitz im Kanton Bern von mindestens der Hälfte der Mitglieder seit mindestens 27. Mai 2023 oder Sitz des Kollektivs im Kanton Bern
  • Überzeugender Leistungsausweis bzw. mindestens drei Jahre professionelle Tätigkeit

Eine Umsetzung eines Recherche- und Weiterentwicklungsvorhabens vor einer allfälligen Zusage erfolgt auf eigenes Risiko der Bewerberin oder des Bewerbers. Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt des Entscheids der Stipendienvergabe nicht bereits abgeschlossen sein. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden voraussichtlich Ende August 2025 schriftlich über die Entscheide informiert.

Einzureichende Unterlagen

  • Aussagekräftiges Konzept des geplanten Vorhabens inkl. Ziele (max. 3 A4-Seiten)
  • Realisierungszeitplan
  • Budget (Honorare und Sachkosten) und beantragter Beitrag (ohne eigentliche Produktionskosten)
  • Kurzlebenslauf bzw. Kurzlebensläufe mit Aussagen zu Person und Ausbildungen (max. je 1 A4-Seite)
  • Dokumentation der bisherigen professionellen Tätigkeit als Tanz- bzw. Theaterschaffende (max. 3 A4-Seiten)
  • Nachweis des gesetzlichen Erstwohnsitzes im Kanton Bern (Wohnsitzbescheinigung/Niederlassungsbewilligung mit Datum)

Unvollständige oder zu spät eingereichte Dossiers werden nicht berücksichtigt.

Was wird nicht unterstützt

  • Beiträge an Erstausbildungen, Umschulungen oder Weiterbildungen an Hochschulen und Fachhochschulen (CAS-, DAS-, MAS-Studiengänge)
  • Projekte im Rahmen von Ausbildungen/Ausbildungsstätten sowie Abschlussarbeiten, die im Rahmen von Ausbildungen erarbeitet werden
  • Produktionsbeiträge oder Beiträge an Projekte, die auch als budgetierter Teil einer Theater- oder Tanzproduktion umsetzbar sind
  • Investitionen in Infrastruktur und Ausrüstung
  • Gesuchsportal

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