Die kantonale Kulturförderung schreibt die Recherche- und Weiterentwicklungsbeiträge 2026 für professionelle Theater- und Tanzschaffende aus dem Kanton Bern aus. Die Ausschreibung richtet sich an Einzelpersonen und Kollektive.
Die Vorhaben können neu sein oder einem bereits länger verfolgten Arbeitsprozess entstammen. Die Recherche- und Weiterentwicklungsbeiträge ermöglichen:
- Recherchearbeit: Es muss dargestellt werden, wie das Recherchevorhaben und die damit verbundenen Fragen die künstlerische Idee oder Fragestellung vorantreiben.
- Entstehungsprozesse, die der Produktion vorgelagert sind: Es muss deutlich gemacht werden, warum und wie die vorgelagerten Prozesse sich vom eigentlichen Produktionsprozess abheben und warum sie gesondert notwendig sind. Die eigentlichen Produktionskosten dürfen nicht als Teil des Beitrags an Recherche und Weiterentwicklung budgetiert werden. Dafür können Gesuche um Produktionsbeiträge im Rahmen der Projektförderung eingereicht werden.
- Weiterentwicklungen bestehender Arbeiten: In der Begründung muss deutlich gemacht werden, welche Aspekte wie und warum überarbeitet werden und inwiefern sich diese Weiterentwicklung von einer reinen Wiederaufnahme unterscheidet. Es wird erwartet, dass die Produktion anschliessend erneut gespielt wird.
Wer wird gefördert
Professionelle Theater- und Tanzschaffende aus dem Kanton Bern aus allen künstlerischen, technischen und organisatorischen Theater- und Tanzberufen
Wie wird gefördert
- Bewerbung via elektronisches Gesuchsportal bis Montag, 15. September 2026
- Stipendium für eine Einzelperson: maximal CHF 15'000
- Stipendium für ein Kollektiv: maximal CHF 20'000
- Die Beiträge werden auf Empfehlung der zweisprachigen Theater- und Tanzkommission vergeben.
- Für die Recherche- und Weiterentwicklungsbeiträge 2026 stehen insgesamt CHF 125'000 zur Verfügung.
- Weitere Beiträge anderer Förderstellen sind möglich, aber keine zwingende Voraussetzung für einen Beitrag der Kulturförderung des Kantons Bern.
Was wird vorausgesetzt
- Gesetzlicher Erstwohnsitz im Kanton Bern seit mindestens 16. September 2024
- Überzeugender Leistungsausweis und mindestens drei Jahre professionelle Tätigkeit
Kollektive
- Gesetzlicher Erstwohnsitz im Kanton Bern von mindestens der Hälfte der Mitglieder seit mindestens 16. September 2024 oder Sitz des Kollektivs im Kanton Bern seit mindestens 16. September 2024
- Überzeugender Leistungsausweis und mindestens drei Jahre professionelle Tätigkeit
Eine Umsetzung eines Recherche- und Weiterentwicklungsvorhabens vor einer allfälligen Zusage erfolgt auf eigenes Risiko der Bewerberin oder des Bewerbers. Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt des Entscheids der Stipendienvergabe nicht bereits abgeschlossen sein. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden voraussichtlich Ende Dezember 2026 schriftlich über die Entscheide informiert.
Einzureichende Unterlagen
- Aussagekräftiges Konzept des geplanten Vorhabens inkl. Ziele (max. 3 A4-Seiten. 1 A4-Seite entspricht einer Normseite von 30 Zeilen à 60 Zeichen und max. 1'800 Zeichen)
- Realisierungszeitplan
- Budget (Honorare und Sachkosten) und beantragter Beitrag (im Fall von Recherchearbeiten/vorgelagerte Entstehungsprozesse: ohne eigentliche Produktionskosten)
- Kurzlebenslauf bzw. Kurzlebensläufe mit Aussagen zu Person und Ausbildungen (max. je 1 A4-Seite, Zeichenzahl s. oben)
- Dokumentation der bisherigen professionellen Tätigkeit als Tanz- bzw. Theaterschaffende (max. 3 A4-Seiten, Zeichenzahl s. oben)
- Nachweis des gesetzlichen Erstwohnsitzes im Kanton Bern (Wohnsitzbescheinigung/Niederlassungsbewilligung mit Datum) bzw. Nachweis des Sitzes des Kollektivs im Kanton Bern
Unvollständige oder zu spät eingereichte Dossiers werden nicht berücksichtigt.
Was wird nicht unterstützt
- Beiträge an Erstausbildungen, Umschulungen oder Weiterbildungen an Hochschulen und Fachhochschulen (CAS-, DAS-, MAS-Studiengänge)
- Projekte im Rahmen von Ausbildungen/Ausbildungsstätten sowie Abschlussarbeiten, die im Rahmen von Ausbildungen erarbeitet werden
- Produktionsbeiträge oder Beiträge an Projekte, die auch als budgetierter Teil einer Theater- oder Tanzproduktion umsetzbar sind
- Investitionen in Infrastruktur und Ausrüstung