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Entr’acte-Stipendien

Die kantonale Kulturförderung schreibt die «Entr’acte»-Stipendien für professionelle Kulturschaffende der Sparte Musik aus.

Die Stipendien ermöglichen individuell gestaltbare Freiräume ohne Produktionsdruck. Die Musikschaffenden bekommen Gelegenheit, ihre künstlerische Position zu reflektieren oder ihre Kompetenzen im künstlerisch-kreativen, technischen oder organisatorischen Bereich zu erweitern.

Wer wird gefördert

Professionelle Musikschaffende mit Bezug zum Kanton Bern

Wie wird gefördert

  • Stipendium: maximal CHF 20'000 
  • Bewerbung via elektronisches Gesuchsportal bis spätestens 15. April 2025
  • Vergabe der Stipendien auf Empfehlung der kantonalen Musikkommission
  • Für die Entr'acte-Stipendien 2025 stehen insgesamt CHF 40'000 zur Verfügung.

Nicht unterstützt werden:

  • Projekte und Produktionen, die durch Projektbeiträge der kantonalen Kulturförderung unterstützt werden können (siehe Merkblatt Projektbeiträge)
  • Ausbildungen und Zusatzausbildungen
  • Projekte im Rahmen von Ausbildungen/Ausbildungsstätten
  • Investitionen in Infrastruktur, Ausrüstungen wie Musikinstrumente oder technische Geräte

Was wird vorausgesetzt

  • Überzeugender Leistungsausweis und mindestens fünf Jahre professionelle Tätigkeit
  • Gesetzlicher Erstwohnsitz im Kanton Bern seit mindestens 16. April 2023
  • Für Kollektive: gesetzlicher Erstwohnsitz im Kanton Bern mindestens der Hälfte der Mitglieder seit mindestens 16. April 2023
  • Massgebliche Arbeiten im Rahmen des Stipendiums dürfen bis zum Zeitpunkt des Entscheids nicht abgeschlossen sein.

Einzureichende Unterlagen

  • aussagekräftige Darstellung der geplanten Entr’acte-Arbeiten (Reflexion der aktuellen eigenen Arbeitssituation, Bedürfnisse und Motivation zur individuellen professionellen Kompetenzerweiterung/Weiterbildung, Inhalt und Ziele des Entr'acte-Stipendiums, Planung: Zeitraum und Ort(e) der beabsichtigten Realisierung, Budget, beantragter Beitrag)
  • kompakte Arbeitsbiographie der beteiligten Kulturschaffenden (pro Person max. 1 A4-Seite)
  • Nachweis des gesetzlichen Erstwohnsitzes im Kanton Bern seit mindestens 16. April 2023
  • Für Kollektive: Nachweis des gesetzlichen Erstwohnsitzes im Kanton Bern von mindestens der Hälfte der Mitglieder seit mindestens 16. April 2023
  • Gesuchsportal

  • Merkblatt Projektbeiträge

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