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Entr’acte-Stipendien

Die kantonale Kulturförderung schreibt die «Entr’acte»-Stipendien für professionelle Kulturschaffende der Sparte Musik aus.

Die Stipendien ermöglichen individuell gestaltbare Freiräume ohne Produktionsdruck. Die Musikschaffenden bekommen Gelegenheit, ihre künstlerische Position zu reflektieren oder ihre Kompetenzen im künstlerisch-kreativen, technischen oder organisatorischen Bereich zu erweitern.

Wer wird gefördert

Professionelle Berner Musikschaffende

Wie wird gefördert

  • Stipendium: maximal CHF 20'000 
  • Bewerbung via elektronisches Gesuchsportal bis spätestens 17. April 2024
  • Vergabe der Stipendien auf Empfehlung der kantonalen Musikkommission
  • Für die Entr'acte-Stipendien 2024 stehen insgesamt CHF 40'000 zur Verfügung.

Nicht unterstützt werden:

  • Ausbildungen und Zusatzausbildungen
  • Projekte im Rahmen von Ausbildungen/Ausbildungsstätten
  • Investitionen in Infrastruktur, Ausrüstungen wie Musikinstrumente oder technische Geräte
  • Projekte und Produktionen, die durch Projektbeiträge der kantonalen Kulturförderung unterstützt werden können (siehe Merkblatt Musik)

Was wird vorausgesetzt

  • Überzeugender Leistungsausweis
  • Gesetzlicher Erstwohnsitz im Kanton Bern seit mindestens 18. April 2022
  • Für Kollektive: gesetzlicher Erstwohnsitz im Kanton Bern mindestens der Hälfte der Mitglieder seit mindestens 18. April 2022
  • Kulturschaffende können auf eigenes Risiko mit der Umsetzung des Vorhabens vor einer allfälligen Zusage (Ende Juli 2024) beginnen. Jedoch dürfen massgebliche Arbeiten bis zum Entscheid nicht abgeschlossen sein.

Einzureichende Unterlagen

  • aussagekräftige Darstellung des geplanten «Entr’acte»-Vorhabens (Reflexion der aktuellen eigenen Arbeitssituation, Bedürfnisse und Motivation zur individuellen professionellen Kompetenzerweiterung/Weiterbildung, Inhalt und Ziele des «Ent-r'acte»-Vorhabens, Planung: Zeitraum und Ort(e) der beabsichtigten Realisierung, Budget, beantragter Beitrag
  • kompakte Arbeitsbiographie der beteiligten Kulturschaffenden (pro Person max. 1 A4-Seite)
  • Nachweis des gesetzlichen Erstwohnsitzes im Kanton Bern seit mindestens 18. April 2022
  • Für Kollektive: Nachweis des gesetzlichen Erstwohnsitzes im Kanton Bern von mindestens der Hälfte der Mitglieder seit mindestens 18. April 2022
  • Gesuchsportal

  • Merkblatt Musik

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