Die kantonale Kulturförderung schreibt die «Entr’acte»-Stipendien für professionelle Kulturschaffende der Sparte Musik aus.
Die Stipendien ermöglichen individuell gestaltbare Freiräume ohne Produktionsdruck. Die Musikschaffenden bekommen Gelegenheit, ihre künstlerische Position zu reflektieren oder ihre Kompetenzen im künstlerisch-kreativen, technischen oder organisatorischen Bereich zu erweitern.
Wer wird gefördert
Professionelle Berner Musikschaffende
Wie wird gefördert
- Stipendium: maximal CHF 20'000
- Bewerbung via elektronisches Gesuchsportal bis spätestens 17. April 2024
- Vergabe der Stipendien auf Empfehlung der kantonalen Musikkommission
- Für die Entr'acte-Stipendien 2024 stehen insgesamt CHF 40'000 zur Verfügung.
Nicht unterstützt werden:
- Ausbildungen und Zusatzausbildungen
- Projekte im Rahmen von Ausbildungen/Ausbildungsstätten
- Investitionen in Infrastruktur, Ausrüstungen wie Musikinstrumente oder technische Geräte
- Projekte und Produktionen, die durch Projektbeiträge der kantonalen Kulturförderung unterstützt werden können (siehe Merkblatt Musik)
Was wird vorausgesetzt
- Überzeugender Leistungsausweis
- Gesetzlicher Erstwohnsitz im Kanton Bern seit mindestens 18. April 2022
- Für Kollektive: gesetzlicher Erstwohnsitz im Kanton Bern mindestens der Hälfte der Mitglieder seit mindestens 18. April 2022
- Kulturschaffende können auf eigenes Risiko mit der Umsetzung des Vorhabens vor einer allfälligen Zusage (Ende Juli 2024) beginnen. Jedoch dürfen massgebliche Arbeiten bis zum Entscheid nicht abgeschlossen sein.
Einzureichende Unterlagen
- aussagekräftige Darstellung des geplanten «Entr’acte»-Vorhabens (Reflexion der aktuellen eigenen Arbeitssituation, Bedürfnisse und Motivation zur individuellen professionellen Kompetenzerweiterung/Weiterbildung, Inhalt und Ziele des «Ent-r'acte»-Vorhabens, Planung: Zeitraum und Ort(e) der beabsichtigten Realisierung, Budget, beantragter Beitrag
- kompakte Arbeitsbiographie der beteiligten Kulturschaffenden (pro Person max. 1 A4-Seite)
- Nachweis des gesetzlichen Erstwohnsitzes im Kanton Bern seit mindestens 18. April 2022
- Für Kollektive: Nachweis des gesetzlichen Erstwohnsitzes im Kanton Bern von mindestens der Hälfte der Mitglieder seit mindestens 18. April 2022
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