Die kantonale Kulturförderung schreibt die Berner Schreibstipendien für deutschsprachige Literaturschaffende aus.
Die Stipendien ermöglichen intensive Arbeit an einem literarischen Projekt. Die Kulturschaffenden erhalten die Gelegenheit, Werke oder Projekte zu realisieren und ihre literarische Arbeit konsequent zu verfolgen und weiterzuentwickeln. Zudem können sie das aktuelle Projekt professionell begleiten lassen oder sich für bis zu vier Wochen in eine Schreibklausur zurückziehen.
Für die Schreibstipendien 2026 stehen insgesamt CHF 40'000 zur Verfügung sowie CHF 12'000 für professionelle Begleitungen bzw. für Schreibklausuren.
Wer wird gefördert
Professionelle deutschsprachige Berner Literaturschaffende, auch Duos und Kollektive.
Informationen zu Ausschreibungen für französischsprachige Berner Literaturschaffende finden Sie unter Encouragement de la littérature.
Wie wird gefördert
- Bewerbung via elektronisches Gesuchsportal bis spätestens 9. Januar 2026
- Stipendium: CHF 10'000 oder CHF 20'000
- Zusätzlich zum Stipendium kann wahlweise beantragt werden:
- entweder ein Beitrag von CHF 2'000 bis 4'000 für eine professionelle Begleitung. Dieser Beitrag ermöglicht es, das Schreibprojekt für eine bestimmte Zeit durch eine Lektorin / einen Lektor, durch ein Œil exterieur oder durch eine Mentorin / einen Mentor kritisch begleiten zu lassen.
- oder ein Beitrag an die Finanzierung einer bis zu vier Wochen dauernden Schreibklausur: Dieses Angebot soll eine Phase des konzetrierten Schreibens weg von Zuhause ermöglichen. Es werden maximal CHF 2'000 der anrechenbaren Aufenthaltskosten übernommen, auch im Falle eines Aufenthalts eines Kollektivs. Anrechenbare Kosten sind Miete sowie Hin- und Rückreise (ÖV-Tarife).
- Die Vergabe der Stipendien sowie der Beiträge erfolgt auf Empfehlung der deutschsprachigen kantonalen Literaturkommission.
Was wird vorausgesetzt
- Professionelles Literaturschaffen seit mindestens 10. Januar 2024
- Gesetzlicher Erstwohnsitz im Kanton Bern seit mindestens 10. Januar 2024
- Duos und Kollektive: Gesetzlicher Erstwohnsitz im Kanton Bern von mindestens der Hälfte der Mitglieder seit mindestens 10. Januar 2024
- Überzeugender Leistungsausweis
- Mindestens ein veröffentlichtes Werk (Publikationen im Eigen- und/oder Zuschussverlag sowie einzelne Beiträge in Anthologien werden nicht anerkannt)
- Schreibsprache Deutsch
Im Fall der Bewerbung für eine professionelle Begleitung des Projekts
- Vorschlag einer Person, die das Projekt für eine bestimmte Zeit kritisch mitverfolgt (als Lektor, «Œil extérieur», Mentorin o.ä.)
- Leistungsausweis dieser Person in der professionellen Begleitung von literarischen Projekten
Im Fall der Bewerbung für eine Schreibklausur
- Die Organisation des Aufenthalts ist Sache der Bewerberin / des Bewerbers
Einzureichende Unterlagen
- Arbeitsbiografie und Werkverzeichnis (maximal 2 A4-Normseiten; 1 Normseite = 1800 Zeichen inkl. Leerschläge)
- Aussagekräftiger Kurzbeschrieb des geplanten literarischen Projekts (1 bis maximal 3 A4-Normseiten)
- Textprobe aus dem geplanten literarischen Projekt (Prosa wie Romane, Erzählungen: 20 bis max. 25 A4-Normseiten; Lyrik, Kurzprosa usw.: 10 bis max. 15 A4-Seiten)
- Darlegung der Motivation und kurze Begründung, weshalb ein Schreibstipendium zum gegenwärtigen Zeitpunkt des Schaffens gewinnbringend ist (max. 1 A4-Seite)
- Nachweis des gesetzlichen Erstwohnsitzes im Kanton Bern (Wohnsitzbescheinigung/Niederlassungsbewilligung)
Im Falle einer gewünschten professionellen Begleitung sind zusätzlich folgende Unterlagen hochzuladen:
- Kurzbegründung, weshalb eine professionelle Begleitung für das Projekt sinnvoll und konstruktiv ist
- Kurzbiografie und Leistungsausweis der gewünschten Fachperson
- Schriftliche Erklärung der vorgeschlagenen Fachperson, in der diese ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit bestätigt
Personen, die sich im Rahmen dieser Ausschreibung für ein Stipendium bewerben, können auf eigenes Risiko mit der Umsetzung des Vorhabens vor einer allfälligen Zusage beginnen. Jedoch dürfen massgebliche Arbeiten bis zum Entscheid (Ende März 2025) noch nicht abgeschlossen sein.
Im Falle einer Bewerbung für eine Schreibklausur sind zusätzlich folgende Unterlagen hochzuladen:
- Begründung, warum ein Aufenthalt an einem Schreibort beantragt wird
- Budget: Kosten Miete und Reise
Mögliche Orte für eine Schreibklausur:
Liste der Schreiborte des Verbands der Autorinnen und Autoren der Schweiz
Unvollständige oder zu spät eingereichte Dossiers werden nicht berücksichtigt.
Was wird nicht unterstützt
- Angehende Autoren und Autorinnen, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung eine entsprechende Ausbildung absolvieren
- Drehbuchprojekte (diese werden von der Berner Filmförderung unterstützt, siehe Richtlinien der Berner Filmförderung)
- Vorhaben, für die schon ein Projektbeitragsgesuch eingereicht wurde