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Berner Filmpreis 2025

Die Berner Filmförderung schreibt die Berner Filmpreise 2025 aus. Die Kulturförderung des Kantons Bern kann folgende Leistungen würdigen:

  • Künstlerisch herausragende aktuelle Berner Kino- und Festivalfilme
  • Ausserordentliche Einzelleistungen in allen Bereichen des Filmschaffens
  • Gesamtwerk einer filmschaffenden Person mit Bezug zum Kanton Bern
  • Bemerkenswerte Nachwuchsleistungen

Die öffentliche Preisverleihung findet am Montag, den 17. November 2025 im Theater in Nebia in Biel statt.

Wer kann eine Bewerbung einreichen

  • Professionelle Regisseurinnen und Regisseure sowie Autorinnen und Autoren, die seit mindestens zwei Jahren ihren gesetzlichen Erstwohnsitz im Kanton Bern haben
  • Produktionsgesellschaften, die seit mindestens zwei Jahren den operativen Hauptsitz im Kanton Bern haben
  • Absolventinnen und Absolventen von anerkannten Filmhochschulen, die einen Bezug zum Kanton Bern haben, können sich mit ihren Abschlussfilmen bewerben, sofern diese Filme explizit als Abschlussfilme gekennzeichnet sind. 
  • Zugelassen sind ebenfalls Filme, die den reduzierten Bernbezug (siehe Richtlinien) erfüllen und von der Berner Filmförderung gefördert wurden.

Wie wird gefördert

  • Es stehen insgesamt CHF 60'000 für die Preisgelder zur Verfügung.
  • Vergabe der Filmpreise auf Empfehlung einer unabhängigen Fachjury. Diese setzt sich zusammen aus zwei delegierten Personen der Berner Filmfachstellen (Bern für den Film und kantonale Filmkommission) sowie weiteren vom Amt für Kultur gewählten Fachpersonen. Kein Jurymitglied darf massgeblich an einem aktuellen Film im Wettbewerb beteiligt sein.
  • Ende Juni visioniert die Fachjury unter Ausschluss der Öffentlichkeit alle zum Wettbewerb zugelassenen Filme.
  • Die Preisgelder gehen an die ausgezeichneten Filmschaffenden und nicht zwingend an die jeweiligen Bewerberinnen und Bewerber.

Was wird vorausgesetzt

  • Bewerbung via elektronisches Gesuchsportal bis spätestens 30. Mai 2025
  • Die eingereichten Filme müssen die formalen Zulassungskriterien der Berner Filmförderung gemäss Richtlinien erfüllen.
  • Das Datum der Erstaufführung muss im Zeitraum zwischen dem 1. Januar des Vorjahres und dem 31. Dezember des laufenden Jahres liegen. Als Erstaufführung gelten Festival-Uraufführungen an einem anerkannten Filmfestival (gemäss Swissfilms-Liste) oder einem der folgenden Festivals: Neuchâtel International Fantastic Film Festival, Internationales Filmfestival Freiburg und Solothurner Filmtage. Es gelten auch Kinostart oder TV-Ausstrahlung.
  • Nicht zugelassen sind Amateurfilme, Auftragsfilme jeglicher Art (z.B. Werbefilme, Propagandafilme oder reine Fernsehproduktionen) und Filme rassistischen, pornografischen oder gewaltverherrlichenden Inhalts.
     

Filmabgabe

  • Die angemeldeten Filme müssen bis spätestens am Freitag, 30. Mai 2025 im Kino Rex in Bern eingetroffen sein. Zu spät eingetroffene Filme werden zurückgewiesen.
  • Die DCP-Dateien können auf den FTP-Server des Kino Rex geladen werden: Zugangsdaten erteilt Michael Rossing, kino@rexbern.ch.
  • DCPs können ebenfalls physisch geschickt oder vorbeigebracht werden.
  • Für BE MOVIE Streaming: ebenfalls im mp4-Format.
  • Die Filme müssen zwingend in einer der folgenden Sprachversionen eingereicht werden: D/f (Deutsch gesprochen mit französischen Untertiteln), F/d (Französisch gesprochen mit deutschen Untertiteln) oder OV/df (Originalversion mit deutschen und französischen Untertiteln). In Absprache mit der Berner Filmförderung können Ausnahmen genehmigt werden.

Kontakt: Kino Rex «Berner Filmpreis», Schwanengasse 9, 3011 Bern.
Allgemeine technische Fragen beantwortet Michael Rossing, kino@rexbern.ch.

Berner Filmwochenende BE MOVIE

Die Bewerberinnen und Bewerber erklären sich mit ihrer Kandidatur mit folgenden Bedingungen einverstanden:

  • Die Berner Filmförderung darf den Verantwortlichen des BE MOVIE eine Liste aller zur Jurierung zugelassenen Filme (Titel der Filme sowie Namen und Wohnorte der Filmschaffenden) zur Verfügung stellen.
  • Die Rechteinhaberinnen und -inhaber eines eingereichten Films sind einverstanden, dass der Film im November 2025 gegebenenfalls im Rahmen des Berner Filmwochenendes BE MOVIE in ausgewählten Kinos im Kanton Bern, alternativen Spielstellen und per Streaming (persönlicher, passwortgeschützter und zeitlich auf das BE MOVIE beschränkter Zugang für Inhaberinnen und Inhaber des Festival-Passes) gezeigt werden kann. Wenn die Aufführungsrechte nicht bei den Bewerberinnen und Bewerbern liegen, sind sie dazu verpflichtet, die entsprechenden Rechte vor der Anmeldung bei den Rechteinhaberinnen und -inhabern (Koproduzentinnen und Koproduzenten, Verleiherinnen und Verleihern) einzuholen.

Promotionsunterlagen für das BE MOVIE (Links müssen bis zum ersten Tag von BE MOVIE gültig sein):

  • Link zum Download des Films
  • Link zu Filmstills (mind. drei Stills, grösstmögliche druckfähige Auflösung, lange Seite mind. 1920 Pixel, im Format jpg)
  • Link zum Plakat (in einem der üblichen Hochformate, hohe Seite mind. 1000 Pixel)
  • Link zum Trailer (Deutsch und Französisch)
  • Richtlinien der Berner Filmförderung

  • Gesuchsportal

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