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Praxisblätter

Die Praxisblätter der Denkmalpflege unterstützen Planerinnen und Planer, Bauherrschaften und Behörden bei Bauvorhaben an Baudenkmälern oder in Ortsbildern. Sie bieten eine praxisnahe Orientierung für häufige Fragestellungen. Da jedes Baudenkmal und jedes Ortsbild ein Unikat ist, ersetzen sie jedoch keine objektspezifische Beurteilung. Es empfiehlt sich, die Fachstelle frühzeitig beizuziehen, um gemeinsam tragfähige Lösungen für den Erhalt und die Weiterentwicklung unserer Baukultur zu finden.

Die Praxisblätter dienen als Arbeitshilfe und Orientierung für häufige Fragestellungen (Illustration: Oculus, Zürich).

Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege

Die Denkmalpflege begleitet Bauprojekte bei Baudenkmälern mit dem Ziel, eine qualitativ hochwertige, denkmalgerechte und effiziente Planung sowie Umsetzung zu fördern und zu unterstützen. Für einen effizienten und reibungslosen Bauprozess ist es entscheidend, dass die einzelnen Planungs- und Bauphasen gemäss der Norm SIA 112 «Modell Bauplanung» eingehalten werden. Dadurch steigen die Kosten- und Terminsicherheit. Das Praxisblatt zeigt die einzelnen Etappen des Planungs- und Bauprozesses sowie die jeweiligen Arbeitsschritte in den verschiedenen Phasen auf. 

  • Praxisblatt herunterladen

  • Kurzfilm Die Denkmalpflege im Baubewilligungsverfahren

Bauernhaus in der Bauzone: Umnutzung und Ausbau Ökonomieteil

Der Kanton Bern hat einen einzigartigen Bestand an bäuerlichen Bauten. Die Restaurierung und Umnutzung von Bauernhäusern oder bäuerlichen Bauten macht einen wesentlichen Anteil der Arbeit der Bauberatung der Denkmalpflege aus. Im vorliegenden Praxisblatt sind Grundsätze und sowie Gestaltungshinweise für die Umnutzung oder den Ausbau des Ökonomieteils zusammengestellt. Es richtet sich vorab an Planerinnen und Planer.

Weitere Arbeitshilfen

Zuständigkeiten bei der Beurteilung von Orts- und Landschaftsbildern

Das Merkblatt erläutert die Praxis des Kantons Bern bei der Beurteilung der Einordnung von Planungs- und Bauvorhaben in das Orts- und Landschaftsbild. Es informiert über die Zuständigkeit sowie den Beizug von Fachstellen und Kommissionen, die eine mögliche Beeinträchtigung in erster Instanz beurteilen. Das Merkblatt klärt die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen, ersetzt diese jedoch nicht.

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