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Hinweis an die Gemeinden

Änderung bei den kantonalen Objekten

Auf den 1. April 2017 treten das revidierte Baugesetz und die angepasste Bauverordnung in Kraft. Dies hat eine Änderung im Bereich der kantonalen Objekte (K-Objekte) zur Folge.

Die kantonale Denkmalpflege ist nicht für alle Objekte des Bauinventars zuständig. Sie begleitet die sogenannten kantonalen Objekte (K-Objekte). Mit dem Inkrafttreten des revidierten Baugesetzes entfällt bei rund 1400 erhaltenswerten Baudenkmälern der K-Status. Dies betrifft alle erhaltenswerten Objekte, die in einem Ortsbildschutzperimeter einer Gemeinde liegen, und auf die nicht gleichzeitig eines der unten aufgeführten Kriterien zutrifft. Ihre Begleitung liegt somit neu in der Kompetenz der Gemeinden.

Weiterhin K-Status haben (neben den schützenswerten Baudenkmälern):

  • alle erhaltenswerten Baudenkmäler, die in einer Baugruppe des Bauinventars liegen
  • alle unter kantonalen oder eidgenössischen Schutz gestellten Objekte
  • alle im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) als Einzelelemente von nationaler Bedeutung eingestuften Objekte

Gemeinden, bei denen es im Bereich der K-Objekte zu Änderungen gekommen ist, erhalten parallel zur Teilrevision der Baugruppen ein neues Bauinventar-Register mit den aktualisierten Angaben. Die Anpassungen bezüglich K-Status erfolgen jedoch bereits Anfang April 2017 in der Online-Version des Bauinventars. Sie sind beim einzelnen Objekt abrufbar.

 

  • Bauinventar online

Newsletter Bauinventar, Ausgabe 2/2017

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