Aktualisierung und Vereinheitlichung der Bauinventarpläne
Im Rahmen der laufenden Umsetzung der Baugruppen werden sämtliche Bauinventarpläne aktualisiert und vereinheitlicht. Dies führt bei einzelnen Objekten zu einer Anpassung der Darstellung.
Zu Beginn der Erstinventarisierung in den 1990er Jahren haben die Mitarbeitenden der Denkmalpflege die Inventarobjekte und die Baugruppen noch von Hand in die Bauinventarpläne eingezeichnet. Diese Pläne wurden inzwischen digitalisiert und aktualisiert. Beim Kennzeichnen der Inventarobjekte in den Plänen orientiert sich die Denkmalpflege heute am BE-GID (Kantonaler Gebäude-Identifikator). Dies führt in einzelnen Fällen zu einer Abweichung von den alten Bauinventarplänen. Wurden früher zum Teil nur einzelne Gebäudeteile markiert, so wird heute in den Bauinventarplänen der ganze Grundriss eines Objektes gemäss BE-GID gekennzeichnet.
Die veränderte Darstellung hat keine rechtlichen Auswirkungen. Ungeachtet der Markierung galt bisher und gilt auch weiterhin stets das gesamte Objekt als Baudenkmal. Eine allfällige Differenzierung des Denkmalwertes von einzelnen Gebäudeteilen erfolgt bei der Beurteilung eines konkreten Bauvorhabens.
Newsletter Bauinventar, Ausgabe 1/2018