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Beratung bei Bauvorhaben

Planen Sie einen Um- oder Neubau in einem möglicherweise archäologisch bedeutsamen Gebiet? Gerne berät Sie der Archäologische Dienst des Kantons Bern, wie Ihr Vorhaben und die Interessen der Archäologie aufeinander abgestimmt werden können.

Das im Boden oder in Gebäuden erhaltene archäologische Erbe ist gesetzlich geschützt. Ist abzusehen, dass es durch ein Bauvorhaben tangiert wird, führt der Archäologische Dienst als Ersatzmassnahme für den Schutz eine Rettungsgrabung mit Dokumentation durch.

Eine frühzeitige Absprache zwischen Bauherr und Archäologischem Dienst erleichtert es, das Bauvorhaben und die archäologische Untersuchung aufeinander abzustimmen. Gerne beraten wir Sie, wie ein Bauvorhaben archäologiekonform geplant und Verzögerungen bei der Umsetzung vermieden werden können. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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