Logo Kanton Bern / Canton de BerneKultur
28. Mai 2026
Zurück zur Übersicht

Änderung der kantonalen Kulturförderungsverordnung

Das Sensorium Rüttihubelbad in Walkringen, das Theater Szene in Bern und das Schweizerische Blindenmuseum in Zollikofen werden für die Beitragsperiode 2028-2031 in die Liste der Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung aufgenommen. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Anpassung in der Kulturförderungsverordnung verabschiedet. Die Liste umfasst jene Kulturinstitutionen, die von den Standortgemeinden, vom Kanton und den Regionsgemeinden gemeinsam mit Betriebsbeiträgen unterstützt werden. Gleichzeitig werden die Bestimmungen über die Kommission für Theater und Tanz angepasst, die künftig zweisprachig geführt wird. Grund dafür ist die Auflösung der interkantonalen französischsprachigen Bühnenkommission der Kantone Bern und Jura. Die geänderte Verordnung tritt per 1. August 2026 in Kraft.

Zur Verordnung

Seite teilen