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Vierjährige Förderbeiträge für Musikensembles 2024-2027

Stadt und Kanton Bern schreiben gemeinsam vierjährige Förderbeiträge für professionelle Musikensembles mit Sitz in der Stadt Bern aus. Ausgewählte Musikensembles erhalten Förderbeiträge für eine vierjährige Tätigkeitsperiode und können dadurch nachhaltig mit der nötigen Planungssicherheit handeln.

Die beiden Förderpartnerinnen Stadt und Kanton Bern sprechen die Beiträge koordiniert und parallel. Ein Fachgremium juriert die Eingaben im selektiven Bewerbungsverfahren. Die Ausschreibung erfolgt alle vier Jahre. Das garantiert eine regelmässige qualitative Überprüfung der Ensembletätigkeit und stellt sicher, dass die Mittel angemessen und je gegenwartsnah vergeben werden. Das Vorgehen ist für alle Gesuchstellenden gleich und transparent.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden professionelle Musikensembles mit Sitz in der Stadt Bern. Die Ensembles müssen während mindestens vier Jahren von der Projekt- oder Programmförderung der beiden Förderpartnerinnen unterstützt worden sein.

Weitere Voraussetzungen

  • Professionelle und klar erkennbare Organisationsstruktur (als juristische Person wie z.B. Verein/Stiftung, mit eigener Geschäftsstelle)
  • Durchgehende Verpflichtung professioneller Musikerinnen und Musiker sowie einer allfälligen Leitung
  • Künstlerische Vision für die gesamte Beitragsdauer
  • Festgelegte Programmierung für die ersten zwei Jahre der Beitragsdauer (mit etablierter Konzertreihe in der Gemeinde Bern)
  • Skizzierte Programmierung für die letzten zwei Jahre der Beitragsdauer (mit etablierter Konzertreihe in der Gemeinde Bern)
  • Begründung, weshalb eine Vierjahresförderung (im Gegensatz zur Projekt-/Programmförderung) für das Ensemble unverzichtbar ist
  • Das Ensemble orientiert sich an den SMV-Tarifen für Honorare.
  • Das Ensemble budgetiert und entrichtet gesetzlich vorgeschriebenen Sozialbeiträge.

Musikensembles mit einem Leistungsvertrag mit Stadt und Kanton Bern sind von der Teilnahme an der Ausschreibung ausgeschlossen. Wird ein Ensemble aus inhaltlichen oder formellen Gründen oder anderer Prioritätensetzung nicht mit einem vierjährigen Förderbeitrag unterstützt, kann es weiterhin Gesuche im Rahmen der regulären Projekt- oder Programmförderung stellen.

Sonderprojekte wie z.B. Jubiläen oder Album-Produktionen sind im Budget anzugeben, das für den vierjährigen Förderbeitrag eingereicht wird.

Wie wird gefördert?

Die Ausschreibung erfolgt im selektiven Bewerbungsverfahren. Es werden keine Präjudize für weitere Förderperioden geschaffen. Die Vision und die Planung der betroffenen vier Jahre stehen im Zentrum der Antragsprüfung. Die Jurierung erfolgt zweistufig mittels einer formellen Vorprüfung und der qualitativen Beurteilung durch ein Fachgremium.

Das Fachgremium beurteilt die eingegangenen Bewerbungen nach folgenden qualitativen Kriterien:

  • Künstlerische Qualität des Ensembles (bisheriger Leistungsausweis/Resonanz)
  • Schwerpunkte und Stringenz des Programms
  • Auseinandersetzung mit den gewählten Inhalten und deren Vermittlung
  • Innovation und Eigenständigkeit

Im Rahmen eines Gesprächs zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Ensembles und des Fachgremiums können bei Bedarf offene Fragen beantwortet werden. Das Gespräch dauert maximal 15 Minuten, wird in digitaler Form durchgeführt und findet am 2. Mai 2023 zwischen 09:00 und 11:00 nach Vorankündigung in der Vorwoche statt.

Die Förderbeiträge werden über vier Jahre gesprochen, die Auszahlung erfolgt in jährlichen Tranchen. Es wird jedes Jahr ein Reporting-Gespräch durchgeführt. Im Rahmen dieses jährlichen Controllings werden unter anderem der Jahresbericht und die Jahresrechnung des vergangenen Jahres sowie das Programm und das Budget für die kommenden Jahre geprüft.

Für die Förderung stellen die beiden Förderstellen gemeinsam CHF 600'000 pro Jahr zur Verfügung, sofern die jeweiligen Budgets genehmigt werden. Pro Ensemble können (insgesamt von Stadt und Kanton) maximal CHF 250'000 pro Jahr empfohlen werden.

Das Fachgremium besteht aus sieben Personen: Je eine beauftragte Person seitens der beiden Förderstellen (mit beratender Stimme) sowie fünf externe Fachpersonen mit folgendem Profil: Eine Fachperson für Barock bis Klassik, eine Fachperson für klassische bis zeitgenössische Musik, eine Fachperson mit einem Überblick über die gesamtschweizerische Ensemble-Tätigkeit, eine Fachperson mit Kenntnis der lokalen Musikszene sowie eine Fachperson mit Kenntnis von Musikmanagement.

Das Fachgremium gibt Empfehlungen zuhanden der finanzkompetenten Organe der beiden Förderstellen ab. Es liegt in deren Ermessen, vom beantragten Beitrag abzuweichen und eine angepasste Finanzierung zu empfehlen. Für die Vertragsperiode 2024-2027 besteht das Fachgremium aus diesen Personen:

  • Valerio Benz, Musikredaktor/-produzent Radio SRF2 Kultur, Basel
  • Prof. Uli Fussenegger, Leitung Neue Musik, Hochschule für Musik Basel FHNW
  • Gabriela Kaegi, Musikjournalistin, Musikwissenschaftlerin, Basel
  • Andri Probst, Leiter Fachstelle Kultur der Gemeinde Köniz, Kulturmanager
  • Raluca Matei, Musikerin und Kulturmanagerin (Zürich), Geschäftsleiterin Collegium Novum Zürich
  • Sibylle Birrer (Vertretung Kanton Bern, mit beratender Stimme)
  • Franziska Burkhardt (Vertretung Stadt Bern, mit beratender Stimme)

Wie kann eingegeben werden?

Musikensembles, welche die Voraussetzungen erfüllen, erstellen eine einzige PDF-Datei mit den folgenden Inhalten:

  • Beschrieb des Ensembles
    • Allgemeine Informationen, Ausrichtung
    • Rolle/Stellung in der Stadt Bern
    • Organisationsstruktur
    • Besetzung und Leitung
    • Bisherige Tätigkeiten
  • Künstlerische Vision über vier Jahre
  • Informationen und Programme zu den in der Stadt Bern geplanten Konzertreihen
    • Für die Jahre 2024 und 2025 detailliert und fixiert
    • Für die Jahre 2025 und 2026 mit skizzierter Planung
  • Informationen zu Projekten ausserhalb der Stadt Bern
  • Budget für die Konzertreihen in der Stadt Bern
    • Für die Jahre 2024 und 2025 detailliert und aufgeschlüsselt
    • Für die Jahre 2026 und 2027 skizziert (z.B. mit bereits bekannten massgeblichen Änderungen/Einflüssen)
  • Finanzierungsplan für die Konzertreihen in der Stadt Bern
    • Für die Jahre 2024 und 2025 detailliert und aufgeschlüsselt
    • Für die Jahre 2026 und 2027 skizziert (z.B. mit bereits bekannten massgeblichen Änderungen/Einflüssen)

Die Datei wird zusammen mit aktuellen Tonbeispielen (nur Soundcloud- oder Youtube-Links) online bei der Stadt Bern (Sparte «Musik: Ensemble-Förderung») hochgeladen. Die zuständige Stelle der Stadt Bern wird die Eingaben sowohl dem Kanton Bern wie auch dem Fachgremium weiterleiten.

Die Eingaben müssen bis am Montag, 27. März 2023, 23.59 Uhr, hochgeladen werden.

Gerne beantworten Hélène Joye-Cagnard (Kanton Bern) und Lukas Iselin (Stadt Bern) Fragen zur Eingabe.

 

  • Online Gesuchseingabe bei der Stadt Bern

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