Die kantonale Kulturförderung schreibt die Berner Schreibstipendien für deutschsprachige Literaturschaffende aus.
Die Beiträge ermöglichen intensive Arbeit an einem literarischen Projekt. Die Kulturschaffenden erhalten die Gelegenheit:
- Ausserordentliche Werke oder Projekte zu realisieren.
- Ihre literarische Arbeit konsequent zu verfolgen und weiterzuentwickeln.
- Das aktuelle Projekt professionell begleiten lassen.
Für die Schreibstipendien 2023/24 stehen insgesamt CHF 40'000 zur Verfügung sowie CHF 8'000 für professionelle Begleitungen.
Wer wird gefördert
Professionelle deutschsprachige Berner Literaturschaffende, auch Duos und Kollektive.
Informationen zu Ausschreibungen für französischsprachige Berner Literaturschaffende finden Sie unter Encouragement de la littérature : Prix littéraires.
Wie wird gefördert
- Bewerbung via elektronisches Gesuchsportal bis spätestens 17. November 2023
- Stipendium: CHF 10'000 oder CHF 20'000
- Zusätzlich zum Stipendium kann eine professionelle Begleitung beantragt werden: Beitrag zwischen CHF 2'000 und CHF 4'000
- Vergabe der Stipendien sowie der Beiträge für eine professionelle Begleitung erfolgt auf Empfehlung der deutschsprachigen kantonalen Literaturkommission.
Was wird vorausgesetzt
- Professionelle schriftstellende Tätigkeit seit mindestens 18. November 2021
- Gesetzlicher Erstwohnsitz im Kanton Bern seit mindestens 18. November 2021
- Duos und Kollektive: Gesetzlicher Erstwohnsitz im Kanton Bern von mindestens der Hälfte der Mitglieder seit mindestens 18. November 2021
- Überzeugender Leistungsausweis
- Mindestens ein veröffentlichtes Werk (Publikationen im Eigen- und/oder Zuschussverlag sowie einzelne Beiträge in Anthologien werden nicht anerkannt)
- Schreibsprache Deutsch
Professionelle Begleitung des Projekts
- Vorschlag einer Person, die das Projekt für eine bestimmte Zeit kritisch mitverfolgt (als Lektor, «Œil extérieur», Mentorin o.ä.)
- Leistungsausweis in der professionellen Begleitung von literarischen Projekten
- Falls keine Person vorgeschlagen werden kann, berät die Kommission im Falle einer Zusage die Suche einer geeigneten Person
Einzureichende Unterlagen
- Arbeitsbiografie und Werkverzeichnis (maximal 2 A4-Normseiten; 1 Normseite = 1800 Zeichen inkl. Leerschläge)
- Aussagekräftiger Kurzbeschrieb des geplanten literarischen Projekts (1 bis maximal 3 A4-Normseiten)
- Textprobe aus dem geplanten literarischen Projekt (Prosa wie Romane, Erzählungen: 20 bis max. 25 A4-Normseiten; Lyrik, Kurzprosa usw.: 10 bis max. 15 A4-Seiten)
- Darlegung der Motivation und kurze Begründung, weshalb ein Schreibstipendium zum gegenwärtigen Zeitpunkt des Schaffens gewinnbringend ist (max. 1 A4-Seite)
- Nachweis des gesetzlichen Erstwohnsitzes im Kanton Bern (Wohnsitzbescheinigung/Niederlassungsbewilligung)
Im Falle einer gewünschten professionellen Begleitung, sind zusätzlich folgende Unterlagen hochzuladen:
- Kurzbegründung, weshalb eine professionelle Begleitung für das Projekt sinnvoll und konstruktiv ist
- Kurzbiografie und Leistungsausweis der gewünschten Fachperson
- Schriftliche Erklärung der vorgeschlagenen Fachperson, in der diese ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit bestätigt
Personen, die sich im Rahmen dieser Ausschreibung für ein Stipendium bewerben, können auf eigenes Risiko mit der Umsetzung des Vorhabens vor einer allfälligen Zusage beginnen. Jedoch dürfen massgebliche Arbeiten bis zum Entscheid (Ende März 2024) noch nicht abgeschlossen sein.
Unvollständige oder zu spät eingereichte Dossiers werden nicht berücksichtigt.
Was wird nicht unterstützt
- Angehende Autoren und Autorinnen, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung eine entsprechende Ausbildung absolvieren
- Drehbuchprojekte (diese werden von der Berner Filmförderung unterstützt, siehe Richtlinien der Berner Filmförderung)
- Vorhaben, für die schon ein Projektbeitragsgesuch eingereicht wurde