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Revision des Bauinventars

Die 261 Gemeinden, die von der laufenden Teilrevision betroffen sind, konnten inzwischen zu den Bauinventar-Entwürfen Stellung nehmen. Vom 22. August bis am 20. Oktober 2022 findet nun die öffentliche Einsichtnahme statt.

Interessierte haben verschiedene Möglichkeiten, die Inventarentwürfe einzusehen. Während der ordentlichen Öffnungszeiten können die Entwürfe auf dem für die jeweilige Gemeinde zuständigen Regierungsstatthalteramt in Papierform konsultiert werden. Weiter stehen sie auf der Webseite der Denkmalpflege des Kantons Bern als PDF zum Herunterladen bereit. Zudem wurden die Gemeinden gebeten, den Inventarentwurf auf ihrer Webseite aufzuschalten und ihren Einwohnerinnen und Einwohnern bei Bedarf als Ausdruck zur Verfügung zu stellen.

Die laufende Teilrevision des Bauinventars umfasst in erster Linie die Reduktion der erhaltenswerten Objekte. Im Rahmen der von der Baugesetzgebung vorgeschriebenen Nachführung des Bauinventars ist auch eine begrenzte Anzahl Objekte der jüngeren Architektur für eine Aufnahme ins Inventar vorgesehen. Nicht alle Gemeinden sind davon betroffen.

Möchten Sie wissen, was die Teilrevision im Detail umfasst und wer im Rahmen der öffentlichen Einsichtnahme Anträge stellen kann? Antworten auf diese und andere Fragen haben wir für Sie zusammengestellt.

  • Inventarentwürfe

  • Fragen und Antworten zur öffentlichen Einsichtnahme

Newsletter Bauinventar, Ausgabe 2/2022

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